Auf Autobahnen haben Waymo-Robotaxis offenbar Probleme mit Baustellen, sodass der Betreiber die erst Ende 2025 eingeführte Funktion in vier US-Großstädten vorerst ausgesetzt hat. In zwei anderen, von Starkregen geplagten Städten, sind autonome Fahrzeuge in überschwemmte Straßen gefahren. Deshalb hat Waymo den Betrieb dort zunächst komplett pausiert. In Australien haben fehlende, unvollständige und falsche Angaben zu Kinderschutz dem Kurznachrichtendienst X eine kleine australische Strafe eingebrockt. Nach einem im Prozess geschlossenen Vergleich mit der Aufsichtsbehörde wurde die Strafe leicht erhöht, aber die Anwaltskosten dürften höher sein. Derweil geben KI-Nutzer oft unbeabsichtigt sensible Daten weiter, wenn sie Texte in KI-Chatbots einfügen. Eine neue Chrome-Erweiterung des DFKI soll das verhindern, indem die einzufügenden Texte der Zwischenablage automatisch erkannt und anonymisiert werden. Das betrifft E-Mail- und IP-Adressen, aber auch Bankdaten – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Waymo hat seine Robotaxi-Dienste in zwei Städten komplett ausgesetzt und die Fahrten auf Autobahnen in einigen anderen Großstädten vorerst eingestellt. Atlanta und San Antonio litten zuletzt unter Starkregen, wodurch sich Waymo zu einem Software-Update genötigt sah. Eines der autonomen Waymo-Fahrzeuge wollte danach aber trotzdem durch eine überflutete Straße fahren und blieb stecken. Bis zu einem weiteren Update hat der Betreiber den Robotaxi-Dienst suspendiert. In San Francisco, Los Angeles, Phoenix und Miami hat Waymo dagegen Autobahnfahrten vorläufig gestoppt, nachdem es Berichte über Probleme der Robotaxis in Baustellen gegeben hatte. Auch dies will Waymo zunächst untersuchen, aber auf Innenstadtstraßen wird weiter autonom gefahren: Waymo stoppt Autobahnfahrten und Robotaxi-Dienste in Städten mit Starkregen.
Wegen mangelhafter Kooperation bei Kinderschutz muss der Microblogging-Dienst X in Australien doch Strafe zahlen, nach zweieinhalb Jahren Rechtsstreit. 2023 musste X einen Fragebogen der Aufsichtsbehörde eSafety Commissioner ausfüllen, tat dies aber mehr schlecht als recht. Manche Antworten fehlten völlig, andere waren unvollständig oder schlicht falsch. Deswegen verhängte die Behörde eine Strafe in Höhe von 610.000 australischen Dollar. X wollte nicht bezahlen und beschäftigte lieber Anwälte für ein Gerichtsverfahren. Jetzt hat das Bundesgericht Australiens den Fall abgeschlossen und die Strafe leicht auf 650.000 australische Dollar erhöht. Offenbar hat X einen gerichtlichen Vergleich mit der Aufsichtsbehörde geschlossen: Höhere Strafe in Australien für X nach mangelhafte Kooperation mit Behörde.
Wer personenbezogene Daten vor dem Einfügen in KI-Chatdienste schützen möchte, kann eine neue Erweiterung für Chromium-basierte Webbrowser wie Google Chrome einsetzen. Sie heißt Privacy Guardrail und stammt vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) und der RPTU Kaiserslautern-Landau. Die Erweiterung soll personenbezogene Daten lokal im Browser erkennen und anonymisieren. Privacy Guardrail befindet sich derzeit in einem öffentlichen Betatest. Beim Einfügen eines Textes fängt die Erweiterung das Paste-Ereignis der Zwischenablage ab und analysiert den Inhalt lokal. Als schützenswert erkannte Informationen ersetzt das System anschließend – noch vor dem Absenden an KI-Dienste: Chrome-Erweiterung Privacy Guardrail will sensible Daten vor Chatbots schützen.
Der Traum von der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas befindet sich in einer kritischen Phase: dem Übergang von der politischen Programmatik zur technischen Realisierung. Auf dem Sovereign Cloud Stack Summit in Berlin wurde am Donnerstag deutlich, dass auf beiden Seiten viel passiert – wenn auch nicht mit gleichem Tempo. Die Bundespolitik versucht in teils langwierigen Abstimmungsprozessen, ein allumfassendes Ökosystem namens Deutschland-Stack (D-Stack) zu definieren. Derweil schafft die Open-Source-Wirtschaft technische Tatsachen. Die ersten Interoperabilitätszertifizierungen für Container-Umgebungen zeigen dabei den Weg von theoretischen Architekturskizzen zu einem marktreifen Gegenentwurf zur Abhängigkeit von Tech-Monopolen: Mit dem Deutschland-Stack samt Zertifizierung zur digitalen Souveränität.
Im heutigen Verbraucherschutz-Podcast besprechen wir Rechte und Fristen von Gutscheinen, aber auch, wann Verbraucher das per Gutschein hinterlegte Geld zurückfordern können. Denn beim Einlösen von Gutscheinen kann es zu technischen Fehlern kommen. Unklare Bedingungen oder widersprüchliche Aussagen von Anbietern führen manchmal dazu, dass sich der versprochene Gegenwert nicht nutzen lässt. Dabei sind die rechtlichen Grundlagen für Gutscheine klar geregelt, etwa die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Deshalb sollte man beim Verschenken von Gutscheinen grundsätzlich vorsichtig sein. Wer Probleme bei der Einlösung hat, sollte diese dokumentieren, Fristen setzen und notfalls rechtliche Schritte prüfen. Das diskutieren wir bei Vorsicht, Kunde: Wenn der Gutschein plötzlich wertlos wird.
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(fds)



