Stand: 02.07.2026, 06:00 Uhr
Von: Nail Akkoyun
Der Europäische Gerichtshof urteilt heute über Googles Rekordstrafe. Was auf dem Spiel steht – und warum das uns Europäer etwas angeht, lesen Sie im FR-üh dran.
FRüh Radar – das steht heute an: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet heute sein Urteil im Rechtsmittelverfahren von Google und dessen Mutterkonzern Alphabet gegen eine Entscheidung der EU-Kommission. Es geht um eine Geldbuße von ursprünglich 4,34 Milliarden Euro – verhängt 2018 wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Zusammenhang mit dem Betriebssystem Android. Das EU-Gericht hatte die Strafe 2022 auf 4,12 Milliarden Euro leicht gesenkt und im Wesentlichen bestätigt. Google legte erneut Rechtsmittel ein – und landet nun vor der höchsten europäischen Instanz.

Was bedeutet das Urteil für den Kampf Europas gegen die Marktmacht der Tech-Giganten? Wir fassen zusammen, was heute auf dem Spiel steht, erklären die Hintergründe und liefern Ihnen Argumente für die nächste Diskussion.
Die Ausgangslage
Wir fassen zusammen, wie es dazu kam: Die Geschichte beginnt mit einer simplen, aber folgenreichen Frage: Wer bestimmt eigentlich, was auf Ihrem Smartphone vorinstalliert ist – und warum? Die EU-Kommission hat sich diese Frage gestellt und kam zu einem eindeutigen Befund: Google hat seine Macht als Android-Betreiber systematisch genutzt, um sich Vorteile in anderen Geschäftsbereichen zu verschaffen – vor allem beim lukrativen Suchmaschinengeschäft und den damit verbundenen Werbeeinnahmen.
Konkret stellte die Kommission gleich vier problematische Praktiken fest, die laut heise online ab 2011 griffen: Erstens durften Gerätehersteller den App-Store Google Play nur dann installieren, wenn sie gleichzeitig auch Googles Suche mitlieferten. Weil Android ohne Play damals schlicht nicht massenmarkttauglich war, hatte Google die Hersteller damit fest im Griff. Zweitens untersagte Google den Herstellern, parallel dazu Geräte mit alternativen Android-Versionen – sogenannten Android-Forks – auf den Markt zu bringen. Wer nicht ausschließlich auf Googles Linie schwenkte, verlor den Zugang zu Google Play insgesamt. Weiter schrieb Google ab 2012 die Vorinstallation des Browsers Chrome vor. Und viertens beteiligte Google Mobilfunkanbieter und Gerätehersteller am Werbeumsatz – aber nur dann, wenn sie auf bestimmten Geräteklassen ausschließlich Googles Suche installierten.
Das Ergebnis: 2018 verhängte die EU-Kommission eine Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro. Google klagte – und hatte vor dem EU-Gericht 2022 zumindest in einem Punkt Erfolg: Die sogenannten umsatzbeteiligungsbasierten Vereinbarungen wurden als zulässig eingestuft, die Strafe minimal auf 4,125 Milliarden Euro gesenkt. Für Google war das zu wenig. Also zog der Konzern weiter vor den EuGH – die letzte Instanz.
Dort bekam Google allerdings bereits einen Vorgeschmack auf das, was kommen könnte: Generalanwältin Juliane Kokott empfahl 2025, Googles Rechtsmittel zurückzuweisen, wie heise online berichtet. Ihre Einschätzung hat beim EuGH erhebliches Gewicht – auch, wenn der Gerichtshof ihr nicht folgen muss.
Die Crux
Hier erfahren Sie, worum es geht, worauf es ankommt und woran es hängt: Im Kern dreht sich der Streit um eine grundlegende Frage des Wettbewerbsrechts: Reicht es, nachzuweisen, dass ein Unternehmen seine Marktmacht genutzt hat, um Wettbewerber zu verdrängen – oder muss man auch beweisen, wie der Markt ohne dieses Verhalten ausgesehen hätte?
Google besteht auf Letzterem. Der Konzern verlangt eine hypothetische Analyse: Wie hätte sich der Wettbewerb entwickelt, wenn Google die beanstandeten Verträge nie geschlossen hätte? Generalanwältin Kokott hält das für unrealistisch und gefährlich: Ein solcher Maßstab würde das Verbot des Marktmachtmissbrauchs faktisch aushöhlen, argumentiert sie laut heise online. Außerdem meint Google, der Vergleich solle sich nicht auf tatsächliche Wettbewerber beziehen, sondern auf einen hypothetischen Konkurrenten, der ebenso stark wie Google selbst wäre. Auch das weist Kokott zurück.
Heute entscheidet der EuGH, ob er dieser Linie folgt. Bestätigt das Gericht die Strafe, wäre das ein historisches Signal: Europa zeigt, dass es auch gegen die mächtigsten Konzerne der Welt durchsetzen kann, was es für Recht hält. Kippt das Gericht das Urteil oder senkt die Strafe erneut deutlich, wäre das ein Triumph für Google – und ein Dämpfer für die europäische Wettbewerbspolitik.
Espresso-Argumente für die Kaffeeküche
Mit diesen Argumenten punkten Sie bei der politischen Debatte in der Kaffeeküche:
„Die EU bestraft erfolgreiche Unternehmen. Google hat Android kostenlos zur Verfügung gestellt – und jetzt soll es dafür zahlen?“ Dieser Einwand klingt auf den ersten Blick plausibel, greift aber zu kurz. Android ist nicht kostenlos – es ist ein Geschäftsmodell. Google stellt das Betriebssystem Herstellern zur Verfügung, verlangt dafür aber, dass Googles eigene Dienste prominent vorinstalliert werden. Wer zahlt, zahlt nicht mit Geld, sondern mit Daten und Marktanteilen. Die EU-Kommission hat nachgewiesen, dass Google diesen Hebel genutzt hat, um Konkurrenten bei der Suche systematisch vom Markt fernzuhalten. Das ist kein Erfolg – das ist Machtmissbrauch.
„Vier Milliarden Euro Strafe – das ist doch reine Abzocke. Europa will nur amerikanische Tech-Konzerne melken.“ Wer so argumentiert, sollte sich die Zahlen ansehen: Google erzielte allein 2023 einen Jahresumsatz von über 300 Milliarden US-Dollar. Die Strafe entspricht damit ungefähr dem, was Google in fünf Tagen einnimmt. Von „Abzocke“ kann keine Rede sein. Und der Vorwurf des Anti-Amerikanismus verkennt, dass europäisches Wettbewerbsrecht für alle gilt – egal, ob der Konzern im Silicon Valley oder in Berlin sitzt. Es geht nicht darum, wen man bestraft, sondern darum, dass Regeln gelten.
„Regulierung schadet Innovation. Wenn Europa Google so behandelt, wandern die Tech-Unternehmen ab.“ Das Gegenteil ist richtig: Wettbewerb ist die Grundlage von Innovation. Wenn ein einziger Konzern durch Vertragsklauseln dafür sorgt, dass Alternativen gar nicht erst eine Chance bekommen, stirbt Innovation – nicht durch Regulierung, sondern durch Monopolisierung. Europas Wettbewerbspolitik schützt den Markt, auf dem Innovation erst entstehen kann.
Blick nach vorne
Lesen Sie hier schon heute, was als Nächstes passieren wird: Das heutige EuGH-Urteil ist nicht Googles einzige Baustelle in Europa – es ist nicht einmal die aktuellste. Im September 2025 verhängte die EU-Kommission bereits eine weitere Strafe von 2,95 Milliarden Euro gegen den Konzern, diesmal wegen Machtmissbrauchs im Online-Werbemarkt, berichtet tagesschau.de. Google kündigte umgehend Berufung an. Dessen globale Leiterin für Regulierungsangelegenheiten, Lee-Anne Mulholland, bezeichnete die Entscheidung laut tagesschau.de als „falsch“. Man werde Berufung einlegen – der nächste jahrelange Rechtsstreit ist damit bereits eröffnet.
Parallel dazu verschärft sich der Druck über den Digital Markets Act. Alphabet ist als sogenannter „Gatekeeper“ eingestuft und muss strenge Auflagen erfüllen. Im März 2025 stellte die EU-Kommission vorläufig fest, dass Google dabei in zwei Bereichen versagt: beim Play Store und bei der eigenen Suche, wie das Europäische Parlament berichtet. Diese juristischen Kämpfe dürften zeigen, wie konsequent Europa seine digitalen Spielregeln durchsetzt.
Echt jetzt?!
4,12 Milliarden Euro – das ist ungefähr so viel wie das gesamte Bruttoinlandsprodukt Andorras. Das kleine Fürstentum in den Pyrenäen, bekannt für Skiurlaub und Duty-free-Shopping, erwirtschaftet in einem ganzen Jahr ungefähr das, was Google als Strafe auf den Tisch legen soll. Und gleichzeitig: Es ist kaum mehr als das, was der Konzern in etwa fünf Werktagen verdient. Das macht die eigentliche Pointe dieser Zahl aus. Es ist die Geschwindigkeit, mit der ein einzelnes Unternehmen solche Summen wieder einnimmt. Vielleicht sollte Europa das als Maßstab nehmen – nicht nur für die Höhe von Strafen, sondern für die Frage, wie viel Marktmacht wir eigentlich für akzeptabel halten. (Quellen: EuGH, Presseportal, heise online, tagesschau.de, Handelsblatt) (nak)



