EuGH: Plattformen müssen bei Datenschutzverstößen der Nutzer ebenfalls haften

1 month ago 3

Bild: Bill Oxford / Unsplash

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in dieser Woche ein Urteil gefällt, das weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Dabei geht es darum, wer bei Datenschutzverstößen auf großen Plattformen haften muss – nur der Nutzer, der den Verstoß begeht, oder auch die Plattform, welche diesen zugelassen hat? Der EuGH sagt: Auch Plattformen tragen in solchen Fällen eine Mitverantwortung.

Konkreter Anlass war der Fall einer Frau, in deren Namen von einem Dritten eine Online-Anzeige geschaltet worden war. In der Anzeige wurden angebliche, sexuelle Dienstleistungen der Frau beworben – mit Fotos der Frau sowie ihrer Telefonnummer. Der Vorfall ereignete sich auf der rumänischen Anzeigen-Plattform Publi24 – vergleichbar mit etwa dem Amazon Marketplace oder eBay. Zwar folgte die Plattform innerhalb einer Stunde der Aufforderung der Frau, die Anzeige zu löschen, nachdem sie diese entdeckt hatte, doch nun kursierte sie bereits auf diversen anderen Websites.

Die Betroffene ging daher vor Gericht, denn sie warf dem Betreiber von Publi24, Russmedia Digital, einen Datenschutzverstoß vor. In erster Instanz bekam sie Recht, in zweiter dann wiederum nicht. Denn das Berufungsgericht stufte Russmedia hier nur als Hosting-Plattform ohne Verantwortung für die Nutzerinhalte ein. Man reichte den Fall jedoch zur Klärung an den EuGH, bevor endgültig entschieden werden sollte. Und der ist eben zur Ansicht gekommen, dass eine Mitverantwortung für datenschutzrechtswidrige Inhalte besteht, auch wenn diese von Nutzern eingestellt worden sind.

Online-Marktplätze haben grundlegende Pflichten nach der DSGVO

Russmedia sah sich zunächst fein aus und berief sich zuvor auf das Haftungsprivileg, welches in der E-Commerce-Richtlinie und dem Digital Services Act (DSA) für nutzergenerierte Inhalte festgehalten ist. Man verstand sich nur als technische Plattform. Doch die EU-Richter sahen das etwas anders. Die strittige Anzeige wurde zwar von einem Nutzer erstellt, letzten Endes aber durch die Plattform verbreitet. Da gebe es dann bestimmte Pflichten nach dem DSGVO.

Eine ausschlaggebende Rolle spielte an dieser Stelle, dass sich Russmedia in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen das Recht gesichert hatte, alle durch Nutzer veröffentlichten Inhalte gegebenenfalls auch selbst kommerziell zu nutzen. Das wurde dem Anbieter sozusagen zum Verhängnis. Das Urteil liefert auch eine Grundlage für andere Plattformen. Im Wesentlichen müssen Online-Marktplätze mit vergleichbaren Richtlinien im Ergebnis vor der Veröffentlichung einer Anzeige prüfen, ob diese sensible Daten enthält – wie beispielsweise eine Telefonnummer. Auch ist festzustellen, ob die Daten dann wirklich zur Person gehören, welche die Anzeige schaltet.

Sollte das nicht der Fall sein, muss die jeweilige Plattform prüfen, ob der jeweilige Nutzer das Recht für die Veröffentlichung hat. Ohne ausdrückliche Einwilligung sei keine Veröffentlichung möglich. Es kommt aber noch dicker: Die Betreiber sollen auch durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass die Anzeigen nicht auf andren Plattformen weiterverbreitet werden. Das dürfte in der Praxis wohl oft schwierig werden.

Hosting-Anbieter erhalten mehr Verantwortung

Wie Netzpolitik berichtet, sei damit jetzt klargestellt, dass Hosting-Anbieter eine größere Verantwortung haben. Denn ihre Verantwortung beginnt nicht erst mit der Meldung eines Verstoßes, sondern bereits bei der Veröffentlichung der personenbezogenen Daten. Betroffen sind davon wohl auch große Social-Media-Plattformen. Auch diese sichern sich in ihren Nutzungsbedingungen umfangreiche Rechte an den Inhalten ihrer User. Verbreiten Dritte dann Inhalte, die gegen den Datenschutz verstoßen, können sie ebenfalls drangenommen werden.

Ein Beispiel, für welches das EuGH-Urteil wegweisend sein könnte: Derzeit kursieren auf Plattformen wie YouTube immer wieder betrügerische Werbeanzeigen mit KI-Fakes von Prominenten zu vermeintlichen Anlagetipps bzw. zum Vermögensaufbau, die jedoch nur zu Scam führen. Das ist mir auch selbst schon etliche Male begegnet – Meldungen an die Plattformen helfen nach meiner Erfahrung null. Doch auch dafür könnten dann die Plattformen eben jetzt zur Verantwortung gezogen werden. Vielleicht führt das ja dazu, dass das Problem ernster genommen wird.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Read Entire Article