Halbwegs gute Nachrichten zum Wochenende: Die EU ist heute mit dem Versuch eine verpflichtende Chat-Kontrolle einzuführen, erneut im EU-Rat gescheitert. Der dänische Vorschlag hat am heutigen 12. September 2025 im EU-Rat wohl keine Mehrheit der EU-Ländern erhalten.
Hintergrund zur Chat-Kontrolle
Die EU-Kommission versucht seit mehreren Jahren das Durchleuchten der verschlüsselte Kommunikation in der EU, etwa auf Messengern wie Signal, zu durchleuchten. Die Begründung lautet, dass man auf diesem Weg nach Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern (CSAM) suchen will.
Verbände laufen seit die Pläne bekannt wurden, gegen dieses Vorhaben, allgemein als Chat-Kontrolle bezeichnet, Sturm. Denn die Missbrauchsmöglichkeiten durch Regierungen sind enorm und die Chat-Kontrolle würde einen schweren Grundrechtseingriff bedeuten.
Die Vertraulichkeit der Unterhaltung würde dagegen für Geheimnisträger oder bestimmte Personengruppen (Journalisten, Anwälte etc.) untergraben. Zudem ist davon auszugehen, dass eine durch staatliche Hintertüren ausgehebelte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch andere Akteure missbraucht wird. Auch ist keinesfalls sichergestellt, dass der CSAM-Scan nicht viele falsche Alarme produziert. netzpolitik.org hat in diesem Artikel eine offenen Brief veröffentlicht, in dem sich namhafte Personen gegen das Vorhaben aussprechen. Zudem gibt es eine Seite Chat-Kontrolle stoppen sowie diese Seite, um das Vorhaben zu stoppen.
In dieser Kurzmeldung der Bundesregierung vom 10. September 2025 findet sich die Information, adie seit Anfang Juli amtierende dänische Ratspräsidentschaft das Thema mit hoher Priorität. Eine einheitliche Rechtsgrundlage in der EU sei dringend nötig, denn das Lagebild sei besorgniserregend. Es sei klar, dass privater, vertraulicher Austausch auch weiterhin privat sein müsse. Gleichzeitig gebe es die Verpflichtung, Kindesmissbrauch im Netz entgegenzuwirken.
Ziel der schwarz-roten Koalition sei es daher, eine geeinte Haltung zwischen den Ressorts zu erreichen, sagte die Vertreterin aus dem Innenministerium. Ein Vertreter aus dem Bundesjustizministerium verwies darauf, dass es um durchaus schwerste Eingriffe in die Privatsphäre gehe, sodass die Frage bleibe, wie die Eingriffstiefe sei. Er wies auch auf die engen Grenzen hin, die bereits bei der EuGH-Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung deutlich geworden seien und betonte, dass es eine Regelung brauche, die rechtlich Bestand habe.
Neue Abstimmung am 12. Sept. 2025 gescheitert
Euro-News, die dem Vorhaben sehr positiv gegenüber stehen, schrieben hier, dass eine neue Abstimmung (über den dänischen Vorschlag, die den EU-Ratsvorsitz innehaben) für den 12. September 2025 angesetzt sei. Eben habe ich auf X den nachfolgenden Tweet des E-Mail-Anbieters Tuta, der sich vehement gegen das Vorhaben ausspricht, gesehen.

Der dänische Vorschlag hat keine Mehrheit in der Abstimmung erhalten – auch Deutschland hat dagegen gestimmt. Damit ist das Thema vorerst vom Tisch und muss in modifizierter Form neu vorgelegt werden.
Aber selbst wenn der EU-Rat bei der Abstimmung heute eine Einigung erzielt hätte, müsste er noch einen Kompromisstext mit dem Parlament und der EU-Kommission aushandeln. Der Trilog genannte Prozess hätte noch einige Zeit benötigt, bevor die Verordnung zur Chat-Kontrolle nach Zustimmung des EU-Rats und des Europäische Parlament in Kraft getreten wäre.
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