
Foto von freestocks auf Unsplash
Der bei uns übliche Blick über den Tellerrand: Die Europäische Kommission hat neulich Nägel mit Köpfen gemacht und neue Maßnahmen im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte verabschiedet. Das Ziel dabei: Die Vernichtung von unverkaufter Kleidung, Accessoires und Schuhen soll verhindert werden. In Europa landen Schätzungen zufolge jährlich zwischen 4 und 9 Prozent der unverkauften Textilien im Müll, ohne je getragen worden zu sein, was rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen verursacht.
Um dieser Verschwendung entgegenzuwirken, müssen Unternehmen künftig offenlegen, wie viele unverkaufte Konsumgüter sie entsorgen. Gleichzeitig wird ein konkretes Verbot für die Vernichtung von Textilien und Schuhwerk eingeführt. Der verabschiedete delegierte Rechtsakt legt dabei allerdings auch Ausnahmen fest. So bleibt die Vernichtung beispielsweise erlaubt, wenn Gesundheits- oder Sicherheitsgründe vorliegen oder die Produkte beschädigt sind. Die Einhaltung dieser Ausnahmen wird von nationalen Behörden überwacht.
Das eigentliche Verbot der Vernichtung greift für große Unternehmen bereits ab dem 19. Juli 2026. Mittelständische Betriebe haben eine längere Übergangsfrist und müssen die Vorgaben erst im Jahr 2030 umsetzen. Die Offenlegungspflichten gelten für Große schon eher, für den Mittelstand ebenfalls ab 2030.
Allein in Deutschland werden jährlich fast 20 Millionen retournierte Artikel entsorgt. In Frankreich beläuft sich der Wert der vernichteten Waren auf rund 630 Millionen Euro pro Jahr. Händler sind nun angehalten, ihre Lagerbestände effizienter zu verwalten und auf Alternativen wie Wiederverkauf, Aufarbeitung oder Spenden zu setzen.
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2 weeks ago
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