Bundesregierung beschließt Speicherpflicht für IP-Adressen

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Die unendliche Geschichte um die Vorratsdatenspeicherung geht in die nächste Runde, wobei die Bundesregierung nun einen neuen Gesetzentwurf zur vorsorglichen Sicherung von IP-Adressen durchgewinkt hat. Wer im Netz Mist baut, soll künftig leichter identifiziert werden können, da Internetanbieter verpflichtet werden, die vergebenen IP-Adressen mitsamt Port-Nummern für drei Monate vorzuhalten.

Bisher löschen viele Provider diese Daten bereits nach wenigen Tagen, was Ermittlungen bei Betrug oder anderen Delikten oft ins Leere laufen lässt. Laut Justizministerium konzentriert sich die Pflicht allein auf die IP-Adressen, während Bewegungsprofile oder das Surfverhalten außen vor bleiben. Die Behörden kommen an die Namen der Anschlussinhaber weiterhin nur im konkreten Verdachtsfall heran.

Neben der festen Speicherfrist kommt ein weiteres Werkzeug für die Ermittler dazu, nämlich die sogenannte Sicherungsanordnung. Damit können Polizei und Staatsanwaltschaft bei einem Verdacht veranlassen, dass Anbieter Verkehrsdaten für drei Monate einfrieren, bevor diese gelöscht werden. Das soll Zeit verschaffen, um rechtliche Hürden für eine spätere Datenerhebung zu nehmen.

Auch die Hürden für Funkzellenabfragen sinken etwas, da diese künftig schon bei Straftaten von erheblicher Bedeutung möglich sein sollen. Der Entwurf wandert nun in den Bundestag und den Bundesrat, wo sicherlich noch ordentlich über den Datenschutz debattiert wird, bevor das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt. Das dürfte sicherlich und zurecht für Diskussionen sorgen.

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