EU: Einigung für mehr Schutz vor Online-Betrug und Gebührentransparenz bei Zahlungen

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Neues aus Brüssel: Unterhändler von Parlament und Rat haben eine Einigung zur Payment Services Regulation (PSR) und zur dritten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) erzielt. Im Kern geht es darum, den Zahlungsverkehr in der EU zu harmonisieren und Nutzer besser vor Betrug zu schützen. Betroffen sind hierbei Banken, Postgirodienste sowie technische Dienstleister und Online-Plattformen. Wer als Anbieter keine geeigneten Mechanismen zur Betrugsprävention implementiert, haftet künftig für die Verluste des Kunden.

Dazu gehört zwingend der Abgleich der Identifikationsnummer mit dem Namen des Empfängers. Passt das nicht zusammen, muss die Zahlung abgelehnt werden. Auch die starke Kundenauthentifizierung und Risikobewertungen sind vorgeschrieben. Interessant für den Endnutzer dürfte der Passus zum sogenannten „Impersonation Fraud“ sein. Gibt sich ein Betrüger als Bankmitarbeiter aus und veranlasst eine Zahlung, muss der Anbieter den Betrag erstatten, sofern der Vorfall der Polizei und dem Dienstleister gemeldet wird. Auch Online-Plattformen werden in die Pflicht genommen und haften, wenn sie über betrügerische Inhalte informiert wurden, diese aber nicht entfernen.

Werbetreibende für Finanzdienstleistungen müssen gegenüber großen Plattformen nachweisen, dass sie zur Erbringung dieser Dienste berechtigt sind. Zudem wurde festgelegt, dass Nutzer Zugang zu menschlichem Kundensupport haben müssen, Chatbots allein reichen nicht aus. Gebühren, etwa für Währungsumrechnungen oder Geldautomaten, müssen vor Transaktionsstart transparent angezeigt werden. Um die Bargeldversorgung im ländlichen Raum zu sichern, können Einzelhändler künftig Bargeldabhebungen von maximal 150 Euro und mindestens 100 Euro ermöglichen, ohne dass der Kunde etwas kaufen muss.

Auch beim Thema Open Banking gibt es Bewegung. Markteintrittsbarrieren sollen sinken und Banken müssen Drittanbietern diskriminierungsfreien Zugang zu Kontodaten gewähren. Ein Dashboard soll Nutzern die Übersicht geben, wem sie welche Datenzugriffe erlaubt haben. Hersteller von Mobilgeräten müssen zudem die NFC-Schnittstelle für Drittanbieter zu fairen Bedingungen öffnen (die Apple-Diskussion kennen wir ja bereits). Die Zulassungsverfahren für Zahlungsinstitute werden vereinfacht, bleiben aber an strenge Risikokontrollen geknüpft.

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