Elektronische Fußfessel im Gewaltschutz: Bundeskabinett beschließt neue Maßnahmen

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Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der den Schutz von Menschen vor häuslicher Gewalt deutlich verstärken soll. Im Kern geht es darum, die elektronische Aufenthaltsüberwachung als Instrument in das Gewaltschutzgesetz zu integrieren und Täter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings zu verpflichten. Ziel ist ein schnelleres Vorgehen und die Anwendung einheitlicher Regeln in ganz Deutschland.

Neu ist demnach die Möglichkeit für Familiengerichte, in sogenannten Hochrisikofällen die elektronische Fußfessel anzuordnen. Dieses Gerät soll sicherstellen, dass gerichtlich erlassene Abstands- und Kontaktverbote tatsächlich eingehalten werden – wenig überraschend: Die meisten Täter interessieren solche Verbote und Regeln nämlich so überhaupt nicht. Nähert sich ein Täter dem Opfer entgegen der Anordnung, wird dies fortan sofort erkannt und die Polizei kann einschreiten. Opfer erhalten auf Wunsch ein Warnmeldegerät, das rechtzeitig Alarm gibt.

Da diese Maßnahme tief in die Grundrechte eingreift, ist ihre Anwendung geregelt und begrenzt:

  • Die Entscheidungskompetenz liegt ausschließlich bei Familiengerichten.
  • Die Anordnung ist zeitlich begrenzt und wird regelmäßig auf ihre Notwendigkeit hin überprüft.
  • Sie kommt nur dann zum Einsatz, wenn Tatsachen vorliegen, die einen Verstoß gegen die Schutzmaßnahmen wahrscheinlich machen und eine erhebliche Gefahr für das Opfer besteht.
  • Verweigert ein Täter das Anlegen der Fußfessel, sieht das Gesetz Sanktionen bis hin zur Anordnung von Ordnungshaft vor.

Die zweite wichtige Grundlage des Entwurfs ist die verpflichtende Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings. Solche Maßnahmen sollen dazu beitragen, bestehende Gewaltmuster aufzubrechen und die Gefahr weiterer Taten zu senken. Flankierend dazu werden die Strafen bei Verstößen gegen Schutzanordnungen drastisch verschärft: Die Höchststrafe für eine Zuwiderhandlung wird von aktuell einem Jahr auf drei Jahre Freiheitsentzug erhöht. Des Weiteren können Familiengerichte künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen, um die tatsächliche Gefährdungslage des Opfers realistischer einschätzen zu können.

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