E-Scooter: Strengere Haftungsregeln und Gefährdungshaftung geplant

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Das Thema E-Scooter sorgt in den Städten weiterhin für Diskussionen, oft wegen achtlos abgestellter Fahrzeuge. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig legte nun laut BILD-Bericht einen Gesetzentwurf vor, der die Haftung bei Unfällen verschärft. Bislang lag die Beweislast oft bei den Geschädigten, die nachweisen mussten, dass den Fahrer eine Schuld trifft. Das soll sich ändern, indem der Fahrer künftig haftet, sofern er sich nicht entlasten kann.

Eine Neuerung betrifft die Halter, in der Regel also Sharing-Anbieter wie Lime oder Dott. Für sie soll künftig eine Gefährdungshaftung gelten, womit die Roller rechtlich Autos gleichgestellt werden. Das bedeutet, dass der Halter auch dann haftet, wenn ihn kein direktes Verschulden trifft. Das zielt vor allem auf Unfälle durch wild geparkte oder umgeworfene Roller ab.

War der letzte Nutzer bisher nicht mehr greifbar, blieben Opfer oft auf dem Schaden sitzen, da den Verleihern kein Vorwurf gemacht werden konnte. Mit der Neuregelung müssen die Anbieter für solche Schäden aufkommen. Hintergrund für den Vorstoß sind die seit 2020 stark gestiegenen Unfallzahlen, die sich auf zuletzt über 12.000 mehr als verdoppelt haben. Es ist wie bei fast allen Dingen – nicht die E-Scooter sind das Problem, es sind die Nutzer.

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