E-Scooter: Neue Regeln stehen im Raum

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Die Bundesregierung packt das Thema E-Scooter an und plant eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen. Seit der Einführung 2019 hat sich einiges getan, nicht alles davon positiv. Die Unfallzahlen mit E-Scootern sind laut dpa-Informationen 2024 stark nach oben gegangen.

Ab 2027 müssen neue E-Scooter mit Blinkern ausgestattet sein, wenn man die entsprechende Verordnung abnickt. Thematisch steht das ja schon lange im Raum. Grundsätzlich eine sinnvolle Regelung, die mehr Sicherheit bringen könnte, wenn die Autofahrer den Blinker auch sehen würden.

Gleichzeitig sollen Städte und Gemeinden mehr Handhabe beim Thema Abstellen der Sharing-Roller bekommen. Das war längst überfällig, wenn man sich mancherorts das Chaos auf den Gehwegen anschaut. Interessant ist die Angleichung an die Fahrrad-Regeln. E-Scooter-Fahrer dürfen künftig wie Radler den Grünpfeil an roten Ampeln nutzen. Auch beim Parken gibt es Lockerungen – Gehwege und Fußgängerzonen sind erlaubt, solange niemand behindert wird.

Die Geldbeutel der Verkehrssünder werden künftig stärker belastet. Wer mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fährt, zahlt statt 15 Euro nach dem Ansinnen der Politiker 25 Euro. Auch das beliebte Zu-zweit-Fahren wird teurer – von 5 auf 25 Euro.

Bundesverkehrsminister Schnieder sieht die E-Scooter zwar als festen Bestandteil der städtischen Mobilität, räumt aber ein, dass die Sharing-Angebote für reichlich Diskussionsstoff sorgen. Nach der Kabinettsbefassung muss die novellierte Verordnung noch durch den Bundesrat.

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