
Das Thema E-Scooter erhitzt ja gerne mal die Gemüter. Nun hat der Bundesrat am heutigen 19. Dezember 2025 der Anpassung der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zugestimmt. Hintergrund sind die gestiegenen Unfallzahlen, die im Vergleich zum Vorjahr um satte 27 Prozent auf knapp 12.000 Fälle mit Personenschaden geklettert sind. Ab Anfang 2027 greifen daher strengere Vorgaben.
Wer sich ab 2027 einen neuen Scooter zulegt, muss darauf achten, dass dieser zwingend mit Blinkern ausgestattet ist. Das wacklige Handzeichengeben entfällt damit bei Neufahrzeugen, was der Stabilität beim Abbiegen zuträglich sein dürfte. Auch bei den Batterien und den dynamischen Fahrtests schaut man künftig genauer hin und setzt die Standards hoch. Wer noch ein älteres Modell nutzt, kann aufatmen, denn für Bestandsfahrzeuge gilt das nicht, sie dürfen weiter gefahren werden.
Im Straßenverkehr werden die Roller den Radfahrern weiter angeglichen. Der Grünpfeil an der Ampel gilt künftig offiziell auch für die elektrischen Stehroller. Damit die Dinger nicht mehr wild auf Gehwegen herumliegen, bekommen Kommunen nun mehr Handhabe, eigene Parkregeln für Leih-Anbieter aufzustellen. Wer sich daneben benimmt, muss tiefer in die Tasche greifen. Das Fahren auf dem Gehweg kostet künftig im Regelfall 25 Euro statt bisher 15 Euro. Teurer wird auch der Ritt zu zweit auf einem Roller, hier werden nun ebenfalls 25 Euro fällig, zuvor waren es schmale 5 Euro.
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2 months ago
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