Der sogenannte Digital Fairness Act ist in der Europäischen Union (EU) in Vorbereitung, um Verbraucherrechte auf europäischer Ebene zu regulierten und an das digitale Zeitalter anzupassen. Ende 2026 sollte ein Vorschlag dazu vorliegen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat bereits einige Forderungen aufgestellt. Beispielsweise wünscht man sich einen besseren Schutz vor manipulativen Praktiken im Internet.
So nutzen nach Ansicht der Verbraucherschützer viele Apps und Websites manipulative Designelemente, um Kaufentscheidungen zu beeinflussen. Man fordert etwa Praktiken wie das unaufgeforderte Hinzufügen von Produkten zum Warenkorb, wiederholte Handlungsaufforderungen oder suchtfördernde Elemente wie endloses Scrollen, Autoplay oder Gamification als Standard zu deaktivieren. Minderjährige sollten diese grundsätzlich nicht anstellen können.
Für die Erstellung personalisierter Angebote sollen die Unternehmen zudem mehr Grenzen erhalten. Impulsivität oder Suchtneigungen sollen ebenso wenig ausgenutzt werden dürfen wie Techniken zur Gefühlserkennung und Stimmungsanalyse. Personalisierungen sollen zudem für die Verbraucher klar erkennbar und auch abschaltbar sein. Auch fordert man im Bereich personalisierter Werbung, dass das domain- und geräteübergreifende Tracking sowie das Zusammenführen gesammelter Daten in Profilen zu Werbezwecken untersagt werden sollte.
Verschärfte Regeln für Online-Marktplätze
Der vzbv schlägt auch vor, dass Betreiber von Online-Marktplätzen für Verbraucherrechtsverletzungen durch Händler haften sollen. Das würde dann auch Plattformen wie Amazon, eBay, Otto und Co. treffen. Ebenfalls wünscht man sich, dass Influencer-Marketing bei der Regulierung berücksichtigt wird und es Werbeverbote für besonders schädliche Produkte und Dienstleistungen wie etwa Alkohol, Tabak oder Schönheitsoperationen durch Influencer gebe.
Zudem will man, das macht Amazon.de leider als Standard, die Vermischung von Bewertungen verschiedener Produkte und Dienstleistungen verbieten. Bei Abonnements sollte laut vzbv ein EU-weiter Kündigungsbutton nach deutschem Vorbild und eine einmonatige Kündigungsfrist bei automatischen Vertragsverlängerungen eingeführt werden.
Was ich befürworten würde: Kostenfreie oder kostengünstige Testphasen sollten nur mit ausdrücklicher Zustimmung in ein normales, kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt werden dürfen. Eine bessere Rechtsdurchsetzung muss durch Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Personalisierungspraktiken möglich gemacht werden, wünscht sich der vzbv dann noch zum Schluss.
Was davon umgesetzt werden könnte, muss man natürlich sehen. Es gibt auch Befürchtungen, dass der Digital Fairness Act am Ende eher kosmetische Anpassungen vornehmen könnte.
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2 months ago
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