Die große Verwirrung: Wenn Fakes, Verdrehungen und Mutmaßungen die Schlagzeilen regieren

4 months ago 6
 eine Zeitung und ein Laptop.

KI-generierte Grafik.

Von stümperhaften KI-Videos bis zu schiefen juristischen Einordnungen: Die Nachrichtenwelt zeigt, wie brüchig Wirklichkeit wird. Was Sie aus den Medien wissen sollten.

SM-Szene: Stümperhafte Fakes – noch

Fakes sind online schon immer präsent und haben mit der Entwicklung von KI und deren oft freier Verfügbarkeit deutlich zugenommen. So gibt es beispielsweise ein Tool, mit dem sich fiktive TV-Screenshots von "Breaking News" erstellen lassen. Und selbst die Wissenschaft wird von KI-Fakes "geflutet".

Medienjournalist Stefan Niggemeier hat nun im Übermedien -Newsletter auf einen Fall aufmerksam gemacht, in dem er selbst Objekt eines Fake-Videos geworden ist.

Darin wird ihm ein heute 16-jähriger Sohn angedichtet, von dem er bisher nichts gewusst habe. Nach einem ersten Treffen mit dem Teenager wolle er jetzt Verantwortung übernehmen und "die verpasste Zeit soweit es möglich ist wieder gut machen".

Sprecher-Text und die Montage zusammengeklaubter Fotos und Videos sind zwar an Stümperhaftigkeit kaum zu übertreffen (Niggemeier heißt durchgängig "Nichgemeier" oder "Nicht Gemeier"). Doch es dürfte nur eine Frage kurzer Zeit sein, bis auch der dusseligste Anwender mit KI authentisch wirkende Storys dieser Art erstellen kann.

Das Video gibt es auf Übermedien zu sehen. Der Autor dieses Beitrags verlinkt es mit doppelter Unterstreichung dessen, was Stefan Niggemeier dazu am Samstag schrieb: "bitte machen Sie keinen Unsinn damit"!

Versprochen (obwohl Sie noch keinen Internet-Ausweis vorzeigen müssen, was in der Schweiz bald zur Abstimmung steht, wenn auch zunächst als freiwillige Option)? Na denn.

Bewusste Verdrehungen?

Ganz ohne KI kommen natürlich schon immer Verdrehungen der Wirklichkeit aus, indem Dinge aus dem Zusammenhang gerissen wurden. Letzte Woche wurden vielfach Bilder verbreitet, die die ZDF-Journalistin Dunja Hayali in Begleitung von Polizisten und Bahn-Security zeigen (Beispiel 1, Beispiel 2).

Die Kommentierungen gehen alle in die Richtung: Wer zeigen wolle, wie wenig unsicher Deutschland sei, brauche nicht mit solchem Personenschutz unterwegs zu sein. Selbst über die Frage, wer diesen Aufwand zu finanzieren habe (etwa die Zahler des Rundfunkbeitrags?), wird halluziniert.

Aber wer sollte Hayali ansonsten begleiten, wenn sie doch für ihre Reportage Sicherheitskräfte bei ihrer Arbeit begleitet?

Medienwirtschaft: Printjournalismus digital finanziert

Die Transformation von der Papierzeitung zu elektronischer Verbreitung kann gelingen. Die Unternehmensgruppe NOZ/mh:n, in der die Ausgaben der Neuen Osnabrücker Zeitung und des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags erscheinen, meldet, im zweiten Quartal 2025 die gesamten Personalkosten von Redaktionen und Digitalangebot "aus Vertrieb und Vermarktung der digitalen Nachrichtenprodukte" bestritten zu haben.

Noch ist dort kein Ende der gedruckten Zeitungen angekündigt (allerdings wird teilweise offensiv für den Umstieg auf E-Paper geworben).

Die Schweizer Gratis- bzw. Pendlerzeitung 20 Minuten hatte hingegen bereits im Juni angekündigt, ihre Printausgaben Endes des Jahres einzustellen, wobei etwa 80 Vollzeitstellen wegfallen sollen.

Podcast-Tipp

Das Buch kann der Autor dieser Kolumne zwar nicht empfehlen, weil er es bisher nicht gelesen hat, aber das Gespräch mit dem Verfasser dazu: Im Cicero-Podcast unterhält sich Clemens Traub mit Frank Urbaniok über dessen Buch "Schattenseiten der Migration".

Urbaniok, der "25 Jahre lang der einflussreichste Gerichtspsychiater der Schweiz" war (SRF), betont darin mehrfach, dass er auf Kriminalität nicht – oder jedenfalls nicht nur – vom Schreibtisch aus blicke.

In über 5.000 Fällen sei er als Gutachter aktiv gewesen. Entsprechend erläutert er, wie es nach seiner Beobachtung zu einem Zusammenhang von kultureller Prägung und Gewalttaten kommen kann.

Deutschlandfunk kann Buch nicht empfehlen

Nils Schniederjann sah im DLF-Magazin "Andruck" Urbanioks Buch übrigens kritisch. Es sei "weniger Skandalon als eine methodisch fragwürdige Fleißarbeit". Bezüge auf eigene Praxiserfahrung seien nur anekdotische Evidenz, das Werk "mit Anekdoten aus dem Klinikalltag" "aufgeblasen".

Urbaniok sei kein Statistiker, weshalb er, ohne wenigstens eine Regressionsanalyse zu machen, "nach etwas Rechnerei von Korrelation auf Kausalität" schließe.

Urbaniok gibt sich Mühe, trotz seiner Thesen nicht für einen politischen Extremisten gehalten zu werden; er schreibt immer wieder, dass es ihm nicht um Pauschalurteile, sondern Differenzierung, nicht um Remigration, sondern um intelligente Migration gehe. Und dennoch kann man dieses Buch nur schwerlich zur Lektüre empfehlen.

Nils Schniederjann, Sendungsmanuskript

Qualitätskriterium: Meinungsvielfalt

Journalistische Beiträge müssen Sachverhalte einordnen. Gegen diese Anforderung wird zwar permanent – vor allem aus rechten Kreisen der Medienkritik – polemisiert. Doch das dürfte, abgesehen von dem Fall, dass einen Tatsachen ohnehin nicht interessieren, vor allem daran liegen, dass "einordnen" mit "kommentieren" verwechselt wird – was zugegebenermaßen sowohl bei Konsumenten als auch Produzenten von News vorkommt.

Man mag Kommentierungen als persönliche Einordnung missverstehen. Aber sie sind und bleiben Bewertungen von Tatsachen und ggf. anderen Meinungen (deren Äußerung ja wiederum eine Tatsache ist).

Mit Einordnung ist mehr als die Beschreibung des Kontextes gemeint. Dass die Mitteilung, Mohammed Müller habe an seinem Balkonthermometer 25 Grad Celsius abgelesen, keinerlei Informationswert hat, also kein Orientierungsangebot machen kann, ist noch offenkundig.

Mit Orts- und Zeitangabe mag daraus zwar formal eine Nachricht werden (weil sie die wesentlichen W-Fragen beantwortet), doch den Informationswert müsste sich immer noch jeder selbst zusammenbasteln.

Denn die weitere Frage lautet: Warum ist das relevant? War es in anderen Jahren zu dieser Jahres- und Tageszeit deutlich wärmer oder kälter? Und wenn ja: Bedeutet das irgendwas?

Fallbeispiel: LTO und der AfD-Kandidat Joachim Paul

In Ludwigshafen wurde für die am 21. September 2025 anstehende Wahl des Oberbürgermeisters (OB) der AfD-Kandidat Joachim Paul vom Wahlausschuss nicht zugelassen. Grundlage war vor allem ein von der amtierenden OB erbetenes Gutachten des Verfassungsschutzes, aufgrund dessen der Wahlausschuss Zweifel an der künftigen Verfassungstreue des Kandidaten hatte.

Nach offenbar unter Juristen vorherrschender Auffassung genügen zum Wahlausschluss von Bürgermeister-Kandidaten solche Zweifel. Den Nachweis einer verfassungsfeindlichen Betätigung braucht es demnach nicht.

Die Begründung: Bürgermeister sind nicht nur Politiker, sondern auch Wahlbeamte, die entsprechend Vorgaben übergeordneter Behörden oder Institutionen umsetzen müssen.

Ein dagegen von Paul gerichteter Eilantrag vorm zuständigen Verwaltungsgericht wurde abgewiesen. Paul will in die nächste Instanz gehen.

Parteizugehörigkeit begründet Zweifel an Verfassungstreue

Im juristischen Fachmedium LTO können wir (in einem ansonsten als ersten Überblick zu der Causa empfohlenen Beitrag) hierzu folgendes Zitat lesen, von "Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Experte in beamtenrechtlichen Fragen":

Aus meiner Sicht bestehen tatsächlich bereits aufgrund der Parteizugehörigkeit erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue von Herrn Paul. Denn er kandidiert für eine verfassungsfeindlich ausgerichtete Partei und gibt damit auch ausdrücklich zu erkennen: "Ich will für diese Parteiziele einstehen".

LTO

LTO fügt redaktionell noch an: "Die Einstufung der Partei als 'gesichert rechtsextrem' durch das Bundesamt für Verfassungsschutz würde damit die Entscheidung der Verwaltungsgerichte vorprägen."

Ist das der Einordnung genug? Der Nachsatz ist ja entweder eine – grammatikalisch nicht korrekte – Fortführung der Aussage Hotstegs' oder eine juristische Spekulation der Redaktion.

Was in jedem Fall fehlt: die Kontrastierung der Wertung des Experten durch eine grundlegend andere Auffassung. Hotstegs behauptet schließlich selbst nicht: Das ist so! Sondern er sagt laut Zitat: "Aus meiner Sicht ..."

Es ist also offenbar auch möglich, es anders zu sehen. (Ob es sich bei dieser "Sicht" nun um den getrübten Blick auf Tatsachen oder eine eindeutige Meinungsbekundung handelt, lassen wir mal nachfolgend außen vor.)

Unter beiden Annahmen ist jedenfalls klar, dass wir noch keine Eindeutigkeit haben.

Andere Perspektive: Sippenhaft?

Wobei der Widerspruch auf der Hand liegt, schließlich haben wir es hier mit der in der Philosophie zu Recht verpönten Argumentation "Totum pro parte" zu tun.

Anders als bei der gleichnamigen rhetorischen Figur wird hier nicht nur sprachlich das Ganze für einen Teil dessen genommen (wie bei "Deutschland holt die Goldmedaille", in der jedem Bemühten klar ist, dass nur ein Sportler oder Team gemeint ist), sondern es werden tatsächlich Eigenschaften, die "dem Ganzen" (Totum) zugesprochen werden, auf jedenfalls ein Teil davon übertragen.

Ist jeder Anhänger des FC St. Pauly ein Hooligan, nur weil die Aussage richtig ist: "Bei St. Pauly gibt es Hooligans"? Sollte jeder ein Krimineller sein, der in einem "kriminellen Milieu" wohnt?

Umgangssprachlich nennt man solche Verallgemeinerungen – und der Begriff ist zurecht belastet –: Sippenhaft.

LTO bringt allerdings tatsächlich noch eine andere Einschätzung:

Kommunalrechtler Lück (ein Anwalt für Kommunen – Anm. d. A.) hingegen hält die Parteizugehörigkeit zu einer gesichert rechtsextremen Partei für ein Indiz, aber nicht allein ausreichend. "Es müssen weitere Indizien hinzutreten."

Was jedoch zur Einordnung damit weiterhin fehlt, ist eine klare Gegenrede. Nicht weil der Autor sie gerne lesen würde, sondern weil hier etwas Grundsätzliches ungeklärt bleibt.

Gehen wir nochmal zu Frank Urbaniok, dem forensischen Psychiater, der medial als "umstritten" gilt. Sollte eine Nationalität fast genügen, um Zweifel an der Rechtschaffenheit eines Menschen zu begründen – zumindest, wenn noch ein oder zwei weitere "Indizien" hinzukommen?

Schon klar: Eine Parteimitgliedschaft wählt man freiwillig, eine Nationalität nur sehr bedingt.

Aber es geht um das, was Nils Schniederjann in seiner Besprechung von Urbanioks Buch einen methodischen Fehlschluss von geradezu lehrbuchhafter Deutlichkeit nennt.

Ungeklärtes darf nicht als geklärt dastehen

Sollte es niemanden geben, der fachlich fundiert dagegen argumentiert, das Verhalten von einzelnen Parteimitgliedern zu einem beliebigen Zeitpunkt automatisch allen anderen Mitgliedern zuzurechnen?

Wenn ja, sollten wir als Rezipienten dankbar für genau diese Einordnung sein. Wenn nicht, würden wir wohl auch lesen sollen, was gegen diese Auffassung spricht.

Einmal Pro und dann noch ein klein wenig Contra genügt jedenfalls nicht. Schließlich geht es hier um die nicht ganz unbedeutende Frage, wer unter welchen Umständen und über welche Wege von der Wählbarkeit ausgeschlossen werden darf – ohne dass ein Gericht dies zeitnah überprüft.

Das ist kein AfD-Stöckchen, über das wir hier springen. Es ist eine Grundsatzfrage, über die wir offenbar bisher in den Medien nicht klärend gesprochen haben.

Eine andere juristische Perspektive auf den Fall von Staatsrechtler Ulrich Vosgerau ist auf X zu lesen.

Für juristischen wie journalistischen Klärungsbedarf spricht übrigens auch, dass die noch amtierende OB aufgrund von Anfeindungen nach dem Wahlausschluss von Joachim Paul unter Polizeischutz steht (SWR).

ÖRR: Sportschau-Talk auf Twitch

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) will nicht nur mit Games (TP-Bericht) und den oft diskutierten Funk-Angeboten jüngere Zielgruppen erreichen (siehe auch Heise zum ersten Funk-Geburtstag).

Seit letztem Samstag gibt es zu Fußballspielen der Bundesliga eine "Sportschau live" auf Twitch zu sehen. Dabei wird jeweils aus einem Stadion das Geschehen kommentiert und mit der Community diskutiert. Tore und andere Ereignisse von parallel laufenden Spielen sollen eingebunden werden.

Moderator Malte Völz wirbt für das ARD-Angebot:

Um alles in den Stadien mitzubekommen, muss ich mir noch nicht mal ein Abo holen.

Medienzitat: Wofür steht "BSW"?

Das bisherige Bündnis Sarah Wagenknecht will sich, wie schon lange angekündigt, irgendwann umbenennen. Nun sollen die Parteimitglieder Vorschläge einreichen, wie man das Kürzel BSW anders übersetzen könnte.

Im Newsletter Checkpoint des Tagesspiegel kommentierte nun ein Redakteur, der seine Beiträge gerne "mit Kalauer-Karaoke aus Kiezhausen" garniert:

Nur die ersten beiden Buchstaben wären allerdings naheliegender – dann ginge einfach: Bündnis Sowjetunion.

Robert Ide, Checkpoint vom 19. August 2025

Alternativ können wir natürlich auch nach einer neuen Auflösung für das Tagesspiegel-Kürzel "Tsp" suchen. Viel Spaß dabei.

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