Die EU-Kommission schaut sich den Cloud-Markt genauer an. Konkret geht es um Amazon Web Services, Microsofts Azure und Google Cloud. Die drei könnten unter den Digital Markets Act (DMA) fallen, wenn die Politiker sie als mächtige Plattformen einstuft, die mehr Regeln brauchen. Grundlage ist eine geplante Marktuntersuchung, über die laut Bloomberg aus Kommissionskreisen berichtet wird.
Bisher waren die großen Cloud-Anbieter beim DMA außen vor. Ein Grund: Das Geschäftsmodell läuft vor allem über Unternehmenskunden. Das macht es schwer, die Anzahl einzelner Nutzer zu bestimmen, die im DMA als wichtiger Faktor gilt. Die Kommission scheint das jetzt weniger als Hürde zu sehen. Stattdessen steht die Frage im Raum, ob der Einfluss der drei Platzhirsche ausreicht, um strengere Vorgaben auszulösen, auch wenn die Nutzerzahlen nicht sauber zählbar sind.
Im Raum stehen Vorgaben, die man aus anderen DMA-Verfahren kennt, nur eben auf die Cloud gedreht. Dazu gehören mehr Interoperabilität mit Konkurrenzsoftware, einfacherer Datentransfer zwischen Diensten und klare Grenzen bei Kopplungen und Bündelungen von Angeboten. Sinngemäß: Weniger Lock-in, mehr Wechseloptionen. Genau das ist für viele Firmenkunden ein Thema, die ihre Arbeitslasten nur mit Aufwand aus einer Cloud in die andere schieben können.
Dass die EU das Thema jetzt anzieht, hängt angeblich auch mit den Ausfällen der letzten Monate zusammen. AWS hatte einen rund 15-stündigen Ausfall, der nach Berichten hunderte Unternehmen getroffen hat, darunter Apple, McDonald’s und Epic Games. Azure legte im Oktober Teile der IT-Infrastruktur lahm, unter anderem beim Check-in von Alaska Airlines und im schottischen Parlament. Google Cloud erwischte es im Juni mit einem globalen Problem, das Dienste wie Spotify und Discord erwischte. Solche Vorfälle sollen zeigen, wie abhängig viele Dienste inzwischen von wenigen Cloud-Anbietern sind. Fällt einer aus, hängt eine komplette Kette mit dran.
Für die Unternehmen im Cloud-Umfeld könnte ein schärferer DMA-Anwendungsbereich zwei Seiten haben. Auf der einen Seite mehr Rechte beim Wechsel und potenziell weniger Abhängigkeit von einem einzelnen Anbieter. Auf der anderen Seite möglicherweise komplexere Verträge und Produkte, wenn die Anbieter die Vorgaben in ihre Angebote einbauen müssen. Am Ende hängt viel davon ab, wie konkret die Kommission Anforderungen wie Datenportabilität definiert. Ein Export großer Datenmengen ist technisch längst machbar, aber nicht immer günstig und auch organisatorisch ein Brett.
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1 month ago
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