Check24 streicht Bestpreisklauseln für Energieversorger

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Das Bundeskartellamt hatte seit Juli 2025 einen genaueren Blick auf die Praktiken von Check24 geworfen. Im Kern ging es um die Frage, ob das Vergleichsportal Energieversorger vertraglich zu stark einschränkt. Die Ermittlungen zeigten, dass Anbieter daran gehindert wurden, ihre Strom- und Gastarife an anderer Stelle günstiger anzubieten als beim Münchner Portalriesen. Das betraf sowohl andere Vergleichsseiten als auch den eigenen Vertrieb der Versorger. Nun herrscht Klarheit, denn das Kartellamt hat die Verpflichtungszusagen des Unternehmens für bindend erklärt, womit ein langwieriges Verfahren vermieden wird.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sieht in solchen Klauseln eine Bremse für den Wettbewerb. Wenn der Marktführer, über den schätzungsweise 60 bis 70 Prozent aller Online-Vertragswechsel im Energiebereich laufen, günstigere Preise woanders blockiert, leiden am Ende auch die Verbraucher. Check24 könnte ohne diesen Wettbewerbsdruck leichter Provisionen erhöhen oder beim Service sparen. Die Bedeutung des Portals ist enorm, da es für viele Versorger der wichtigste Kanal zur Neukundengewinnung ist.

Mit der Einigung fallen diese sogenannten Preisparitätsklauseln weg. Check24 wird künftig weder online noch offline vorschreiben, zu welchem Preis Energieversorger ihre Tarife anbieten. Auch die Provisionen dürfen nicht mehr davon abhängig gemacht werden, wie die Preise auf anderen Kanälen gestaltet sind. Zudem ist das sogenannte Dimming untersagt. Das bedeutet, dass Tarife nicht einfach schlechter platziert oder weniger sichtbar gemacht werden dürfen, nur weil der Anbieter die Preisparität nicht einhält.

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