
Bei der C24 Bank läuft es aufsichtsrechtlich derzeit wohl nicht ganz rund. Die Finanzaufsicht BaFin hat angeordnet, dass das Institut Maßnahmen ergreifen muss, um wieder eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen. Hintergrund sind gravierende Mängel, die man vor allem im Bereich der Geldwäscheprävention gefunden hat. Da fackelt die Aufsicht nicht lange und hat zur Überwachung der Mängelbeseitigung direkt einen Sonderbeauftragten bestellt.
Aufgefallen waren die Probleme bei der Jahresabschlussprüfung sowie durch Erkenntnisse aus der laufenden Aufsicht. Offenbar klappte es mit dem Verdachtsmeldeverfahren nicht wie vorgeschrieben. Auch bei Auskunftsverpflichtungen, die meist im Zusammenhang mit betrügerisch genutzten Konten standen, haperte es wohl bei der Organisation. Die C24 Bank muss nun regelmäßig an BaFin und Bundesbank berichten, wie es vorangeht.
Zudem wurden zusätzliche Eigenmittelanforderungen festgelegt, um Risiken zu begrenzen. Das Institut muss personell und technisch nachbessern, damit die gesetzlichen Vorgaben künftig eingehalten werden.
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1 month ago
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