In der letzten Sitzung im Jahr 2025 hat der Bundesrat Gesetze zur Rente und zu Steuerentlastungen gebilligt. Auch den Haushalt 2026 gab die Länderkammer frei.
Aktualisiert am 19. Dezember 2025, 17:13 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa, AFP, epd, edd
Der Haushalt für 2026 und mehrere Gesetze sind heute durch den Bundesrat gegangen. Die Beschlüsse in der Übersicht:
Übersicht:
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Der Bundesrat hat dem Bundeshaushalt für das kommende Jahr zugestimmt. Die Länderkammer billigte damit geplante Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro. Dabei ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von fast 98 Milliarden Euro vorgesehen, wovon ein großer Teil von der Schuldenbremse ausgenommen ist.
Von den Ausgaben entfällt der allergrößte Teil 2026 auf die Rente, rund 128 Milliarden Euro. Mehr bekommt das Verteidigungsressort, dessen Budget um ein Drittel auf 82,65 Milliarden Euro ansteigt.
Die geplanten Investitionen belaufen sich auf über 128 Milliarden Euro. Die Gelder sollen vor allem in die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Betreuung sowie in die innere und äußere Sicherheit fließen.
Wehrdienst
Der Bundesrat hat den neuen Wehrdienst beschlossen. Ab Januar 2026 erhalten alle 18-Jährigen ab dem Jahrgang 2008 ein Informationsschreiben der Bundeswehr. Männer sind dann verpflichtet, einen Fragebogen auszufüllen, der unter anderem ihr Interesse an einem Dienst bei der Bundeswehr abfragt. Für Frauen ist das Ausfüllen des Fragebogens freiwillig.
Auch die Musterung wird für 18-jährige Männer wieder Pflicht. Der neue Wehrdienst dauert zwischen sechs und elf Monaten oder länger. Die Bundesregierung will die Attraktivität unter anderem mit einer monatlichen Vergütung von 2.600 Euro brutto und einem Zuschuss für den Führerschein steigern. Ziel ist es, den Personalbedarf der Bundeswehr möglichst passgenau zu decken. Sollten sich nicht genug Freiwillige melden, kann der Bundestag eine sogenannte Bedarfswehrpflicht beschließen, die in einem separaten Gesetz geregelt werden müsste.
Dem Gesetz zufolge soll die Bundeswehr 2026 zwischen 186.000 und 190.000 aktive Soldatinnen und Soldaten haben. Bis 2035 soll diese Zahl auf 255.000 bis 270.000 steigen. Aktuell hat die Bundeswehr rund 183.000 aktive Soldatinnen und Soldaten.
Asylrecht
Die Bundesregierung kann künftig im Alleingang festlegen, welche Herkunftsstaaten beim größten Teil der Asylverfahren als sicher gelten. Der Bundesrat billigte ein entsprechendes Gesetz, wonach die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat nicht mehr nötig sind. Stattdessen kann die Festlegung von sicheren Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung erfolgen. Die Regelung gilt für Asylverfahren, für die im Wesentlichen das Europarecht Grundlage ist.
Relevant ist das für Asylverfahren, bei denen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder der subsidiäre Schutz beantragt wird. Das betrifft die überwiegende Mehrzahl der Asylanträge in Deutschland. Asyl nach dem Grundgesetz, wofür die Regelung nicht gilt, wird nur in seltenen Fällen gewährt. An der notwendigen Zustimmung des Bundesrats war die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten in der Vergangenheit mehrmals gescheitert.
Gilt der Herkunftsstaat eines Asylbewerbers als sicher, wird von vornherein angenommen, dass der Antrag unbegründet ist. Damit ist ein schnelleres Asylverfahren möglich.
Teil des Gesetzes ist zudem die Abschaffung des erst vor anderthalb Jahren eingeführten verbindlichen Rechtsbeistands bei Abschiebungen. Bei der Anordnung einer Abschiebehaft wird den Betroffenen damit künftig nicht mehr von Amts wegen ein Anwalt zur Seite gestellt. Die Abschaffung begründet das Gesetz von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit dem Ziel, die Zahl der Rückführungen zu steigern.
Rentenpaket
Der Bundesrat hat dem Rentenpaket der Regierung zugestimmt. Die Länderkammer votierte dabei unter anderem für die Verlängerung der sogenannten Haltelinie für das Rentenniveau sowie für die Ausweitung der Mütterrente. Zuvor hatten die Reformen nach längerem Streit bereits den Bundestag passiert.
Mit den Beschlüssen soll das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 auf 48 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens festgeschrieben werden. Die Abkopplung der Renten von den Löhnen soll bis dahin verhindert werden. Zudem wird die Mütterrente ausgeweitet: Bei der Rentenberechnung soll Müttern und Vätern auch die Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder im vollen Umfang von drei Jahren anerkannt werden.
Vor allem die geplante Stabilisierung des Rentenniveaus hatte für Streit in der Union gesorgt. Mehrere junge Abgeordnete bemängelten hohe Folgekosten und drohten mit einer Blockade im Bundestag, am Ende erhielt das Paket dort aber eine Mehrheit. Die Gesetze können nun ausgefertigt und verkündet werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Als weiterer Teil des Pakets wird eine neue Aktivrente eingeführt, mit der die Bundesregierung Anreize zum längeren Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus schaffen will. Die Länderkammer gab außerdem ihre Zustimmung für das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, das die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern soll.
Steuerentlastungen
Der Bundesrat hat einem Paket mit einer Reihe von Steuerentlastungen zugestimmt. Kernpunkt des nun beschlossenen Steueränderungsgesetzes ist die dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in Restaurants auf sieben Prozent. Zudem gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer künftig ab dem ersten und nicht erst ab dem 21. Kilometer. Für Geringverdiener wird die sogenannte Mobilitätsprämie unbefristet verlängert. Das Gesetz sieht auch höhere Vergünstigungen für Gewerkschaftsbeiträge, Parteispenden und Pauschalen für das Ehrenamt vor.
Für Teile der Wirtschaft wird die Stromsteuer dauerhaft auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Davon sollen rund 600.000 Unternehmen profitieren. Der Bund rechnet dadurch 2026 mit Steuermindereinnahmen von rund 1,3 Milliarden Euro und ab 2027 etwa 2,8 Milliarden Euro jährlich. Gleichzeitig gehen Studien davon aus, dass solche Energie- und Stromsteuervergünstigungen für Unternehmen besonders klimaschädlich sind.
Landwirte bekommen von 2026 an wieder die volle Steuervergünstigung für Agrardiesel. Der Bundesrat gab dafür in Berlin seine Zustimmung. Die von der Ampelregierung durchgesetzte klimafreundliche Abschaffung der Subvention wird rückgängig gemacht. Land- und Forstwirte können sich die Energiesteuer für Diesel damit wieder teilweise zurückerstatten lassen – genauer 21,48 Cent pro Liter. Das soll die Betriebe finanziell entlasten und ihnen gleichzeitig in einem von erheblichen Preisschwankungen geprägten Markt Planungssicherheit geben. Zuvor hatten Landwirte für die Subventionierung protestiert. Den Bund kostet die Wiedereinführung im Jahr rund 430 Millionen Euro.
Der Bundestag hatte das Gesetz bereits vor gut zwei Wochen beschlossen. Die Länder hatten wegen ausfallender Steuereinnahmen Widerstand angekündigt, stimmten nun aber abschließend zu.
Klimaschutz
Elektroautos werden länger von der Kfz-Steuer befreit. Der Bundesrat stimmte der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu. Reine E-Autos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben durch die Gesetzesänderung bis zu zehn Jahre lang von der Steuer befreit – allerdings maximal bis zum 31. Dezember 2035. Ohne den Beschluss von Bundesrat und zuvor Bundestag wäre die Steuerbefreiung für neu zugelassene E-Autos zum Ende dieses Jahres ausgelaufen. Die Verlängerung soll einen Anreiz geben, auf E-Fahrzeuge umzusteigen. Dem Bund entstehen dabei in den kommenden Jahren Steuermindereinnahmen von bis zu mehreren Hundert Millionen Euro.
Der Bundestag hat zudem einen Gesetzentwurf verabschiedet, der sogenanntes Greenwashing effektiver unterbinden soll. Konkret geht es dabei um härtere Konsequenzen bei irreführenden Aussagen zu angeblich positiven Eigenschaften eines Produkts in Bezug auf Nachhaltigkeit, Umwelt- oder Klimaschutz. Wer auf der Verpackung, in Anzeigen, Werbebroschüren oder im Internet mit Begriffen wie "umweltfreundlich" oder "klimaneutral" wirbt, muss diese Behauptung künftig auch belegen können – andernfalls drohen Abmahnungen oder sogar Schadensersatz. Außerdem dürfen Nachhaltigkeitssiegel gemäß der Neuregelung nur noch dann benutzt werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Gelten sollen die neuen Regeln ab dem 27. September 2026.
E-Scooter
Der Bundesrat beschloss ebenfalls eine Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Zum einen dürfen Kommunen nun selbst entscheiden, ob und wo Leih-E-Scooter im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen, etwa in gekennzeichneten Flächen, auf festen Stationen oder frei im öffentlichen Raum. Zudem kann das Fahren auf Gehwegen und das Fahren zu zweit – laut Bundesrat "typische Delikte" für Tretrollerfahrer – künftig mit Bußgeldern in Höhe von 25 Euro geahndet. Zum anderen müssen E-Scooter "künftig verpflichtend mit Blinkern und stabilen Ständern ausgestattet sein". Die neuen Regeln greifen laut Bundesverkehrsministerium nach einer Übergangsfrist ab Anfang 2027.
Gesundheit
Zudem stimmte der Bundesrat einem Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen zu. Es soll die Ausgaben der Krankenkassen im kommenden Jahr um rund zwei Milliarden reduzieren und so steigende Beiträge für Versicherte verhindern. Ein Großteil der Summe, nämlich 1,8 Milliarden Euro, sollen bei Kliniken eingespart werden. Dazu wird der Vergütungsanstieg zunächst auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt.
Die Sparmaßnahmen waren nachträglich in das Gesetz zur Kompetenzerweiterung von Pflegekräften eingefügt worden. Im Blick des Gesetzes stehen etwa das eigenständige Versorgen von Wunden, Diabetes und Demenz, zudem Entlastungen bei bürokratischen Vorgaben. Welche Leistungen konkret erlaubt werden, soll die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens festlegen.
Für Eltern gilt auch 2026 eine verlängerte Zeitspanne beim Kinderkrankengeld – nämlich pro Kind und Elternteil von 15 Tagen und für Alleinerziehende von 30 Tagen. Gesetzlich versicherte Eltern können die Leistung beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht arbeiten können. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld, in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Bei den neuen elektronischen Patientenakten (ePA), die rund 70 Millionen Versicherte haben, kommt eine Änderung für den Schutz sensibler Inhalte. Von den Kassen eingestellte Abrechnungsdaten zu früheren Behandlungen sollen künftig nur noch für Versicherte selbst sichtbar sein und nicht mehr zum Zugriffsbereich von Ärzten gehören. Geschaffen werden auch Voraussetzungen für ein einfacheres erstes Freischalten mit Identifizierungsverfahren per Video plus Personalausweis, wenn man die eigene ePA selbst aktiv nutzen möchte.
Drogen
Lachgas, das als Partydroge kursiert, ist künftig für Kinder und Jugendliche in Deutschland verboten. Der Bundesrat billigte ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), das Erwerb und Besitz für Minderjährige untersagt. Generell verboten werden der Onlinehandel und der Kauf an Automaten. Hintergrund ist, dass der Konsum von Lachgas laut Warken gerade für Minderjährige mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden ist – etwa mit Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Häufig atmen Konsumenten Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), als euphorisierenden Stoff über Luftballons ein.
Auch die Verfügbarkeit von Chemikalien wie Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) wird künftig beschränkt. Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die unauffällig in Getränke gegeben werden können, um Menschen gegen ihren Willen zu sedieren. Häufig werden sie im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt verwendet.
Gelten dürften die neuen Vorgaben wohl ab April 2026.
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