Die Bundesregierung hat gestern im Kabinett ein Update für das fast 30 Jahre alte Bundespolizeigesetz beschlossen. War ja auch Zeit, stammt das bisherige Gesetz noch aus einer Zeit, als viele technische Begriffe und Möglichkeiten Fremdwörter waren, bzw., nicht existierten. Die über 50.000 Beamten der Bundespolizei bekommen damit endlich einen moderneren rechtlichen Rahmen für ihre tägliche Arbeit.
Spannend sind die neuen Möglichkeiten im Bereich Drohnen: Die Bundespolizei darf künftig nicht nur selbst Drohnen einsetzen, sondern auch gefährliche Drohnen detektieren und abwehren. Gerade an sensiblen Orten wie Flughäfen ergibt das absolut Sinn.
Auch die Überwachung von Kommunikation wird ausgeweitet, auch wenn man noch recht vage bleibt. Präventive Telekommunikationsüberwachung, einschließlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist möglich. In Bahnhöfen und Zügen können verdachtsunabhängige Kontrollen nach Waffen und Messern durchgeführt werden.
Bei der Abschiebung ausreisepflichtiger Personen ohne Duldung bekommt die Bundespolizei mehr Handlungsspielraum und kann direkt beim Gericht Abschiebehaft beantragen. Außerdem können Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote ausgesprochen werden. Interessant ist auch der Fokus auf die eigenen Reihen: Neue Mitarbeiter müssen sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Damit will man verhindern, dass sich Extremisten in die Behörde einschleusen.
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3 months ago
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