Bundeskartellamt nimmt Temu ins Visier: Preisgestaltung unter der Lupe

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Die Bundesregierung will sich den Online-Shop Temu genauer anschauen.

Das Bundeskartellamt knöpft sich jetzt den Online-Marktplatz Temu vor. Die irische Whaleco Technology Limited, die hinter der Plattform steht, muss sich ab sofort kritischen Fragen zur Preisgestaltung stellen. Der Verdacht? Die Plattform könnte den Händlern vorschreiben, wie sie ihre Produkte zu bepreisen haben.

Seit dem Start in Deutschland 2023 ist Temu richtig durchgestartet. Allein in Deutschland tummeln sich mittlerweile 19,3 Millionen aktive Nutzer auf der Plattform, europaweit sind es sogar 115,7 Millionen – Tendenz steigend. Die App „Temu: Shoppe wie Milliardäre“ ist längst in aller Munde.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Monatlich besuchen mehr als 100 Millionen Nutzerinnen und Nutzer die europäischen Onlinemarktplätze von Temu. Seit etwa einem Jahr ist die Handelsplattform auch für deutsche Händler geöffnet. Wir gehen dem Verdacht nach, dass Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Marktplatz machen könnte. Solche Vorgaben könnten erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen darstellen und letztlich auch Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben.“

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat bereits Alarm geschlagen und eine Beschwerde eingereicht. Kein Wunder, denn seit Mai 2024 gilt Temu offiziell als „Very Large Online Platform“ (VLOP) und muss sich an entsprechende EU-Regeln halten. Die Plattform selbst verkauft zwar keine Waren, stellt aber den digitalen Marktplatz für eine riesige Produktpalette zur Verfügung.

Das Kartellamt wird jetzt genau hinschauen, ob und wie Temu die Preisgestaltung der Händler beeinflusst. Besonders interessant: Der Verdacht, dass die Plattform möglicherweise selbst die Endverkaufspreise festlegt. Die Untersuchung könnte also noch spannend werden.

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