Das Bundeskartellamt hat eine vorläufige Bewertung zu Apples App Tracking Transparency Framework vorgelegt, die erhebliche Bedenken aufzeigt. Die Behörde sieht in den seit 2021 geltenden Tracking-Regeln eine mögliche Benachteiligung von App-Entwicklern gegenüber Apple selbst.
Die Kernproblematik liegt demnach in der unterschiedlichen Behandlung von Datenerfassung und -nutzung. Während externe Entwickler strenge Auflagen erfüllen und mehrfache Nutzereinwilligungen einholen müssen, gelten für Apple selbst deutlich großzügigere Bedingungen. Das Unternehmen kann Nutzerdaten aus verschiedenen Diensten wie dem App Store, der Apple ID und angeschlossenen Geräten zusammenführen, ohne den strengen ATTF-Regeln zu unterliegen, so die Behörde.
Die Wettbewerbshüter identifizieren drei kritische Aspekte: Apple definiert „Tracking“ so, dass nur die unternehmensübergreifende Datenverarbeitung erfasst wird – die eigene Datennutzung fällt nicht darunter. Externe Apps müssen bis zu vier aufeinanderfolgende Einwilligungen einholen, Apple-Apps maximal zwei. Die Dialogfenster sind bei Apple-Diensten einwilligungsfreundlich gestaltet, während sie bei Drittanbieter-Apps eher zur Ablehnung der Datenverarbeitung tendieren, heißt es weiter.
Diese Praxis trifft besonders Anbieter kostenloser, werbefinanzierter Apps. Anders als Apple verfügen diese meist nicht über einen umfangreichen eigenen Datenschatz. Der erschwerte Zugang zu Nutzerdaten beeinträchtigt ihre Möglichkeiten, personalisierte Werbung anzubieten – ein wichtiges Element ihrer Geschäftsmodelle.
Die Untersuchung des Bundeskartellamts basiert auf der im April 2023 getroffenen Feststellung, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Apple hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt. Die Behörde arbeitet in diesem Fall eng mit der EU-Kommission und anderen nationalen Wettbewerbsbehörden zusammen, die ähnliche Untersuchungen durchführen.
Die Bewertung des Bundeskartellamts ist noch nicht endgültig. Apple hat nun die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur marktübergreifenden Bedeutung Apples wird für den 18. März 2025 erwartet.
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10 months ago
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