Trotz einer deutlichen Verfehlung seiner Mobilfunkausbauziele stoppt die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren gegen den Handynetzbetreiber 1&1. Die Mobilfunkfirma hatte 2019 erstmals eigene Frequenzen ersteigert und sich damit verpflichtet, bis Ende 2022 mindestens 1000 Antennenstandorte in Betrieb zu nehmen. Zum Stichtag waren tatsächlich fünf in Betrieb, was 1&1 mit Lieferschwierigkeiten eines Infrastruktur-Ausbaupartners begründete.
Im Frühjahr 2023 leitete die Bundesnetzagentur Bußgeldverfahren gegen 1&1 ein. Pro Standort, der nicht gebaut worden war, hätte der Firma eine Strafe bis zu 50.000 Euro aufgebrummt werden können. Rein rechnerisch hätte 1&1 also eine Zahlungsaufforderung über knapp 50 Millionen Euro bekommen können. Auch gegen die drei etablierten Netzbetreiber Telekom, Vodafone und O2 hatte die Behörde Verfahren eröffnet, allerdings wegen weit geringerer Verfehlungen.
Schlappe vor Gericht wegen politischer Einflussnahme
Auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa teilte die Bundesnetzagentur nun mit, dass die Bußgeldverfahren wegen eines Gerichtsurteils »nicht weiterverfolgt« werden. Dabei bezog sich ein Behördensprecher auf ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024, das kürzlich rechtskräftig geworden ist. Damals befand das Gericht, dass die Auflagen rechtswidrig erarbeitet worden waren – das damals vom CSU-Politiker Andreas Scheuer geführte Bundesverkehrsministerium hätte keinen Einfluss nehmen dürfen, so die Richter.



