Das Gericht der Europäischen Union hat Amazon einen Dämpfer verpasst. Die Richter in Luxemburg haben die Klage von Amazon gegen die Einstufung des Amazon Store als „sehr große Online-Plattform“ nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) abgewiesen. Damit bleibt der Beschluss der EU-Kommission bestehen, samt der damit verbundenen Extraschrauben bei Pflichten und Kontrolle. Der DSA greift immer dann härter zu, wenn ein Dienst in der EU mehr als 45 Millionen Nutzer erreicht. In dieser Liga laufen unter anderem große Marktplätze und Suchmaschinen. Für sie gelten strengere Regeln zu Transparenz, Werbung, Risikomanagement und Datenzugang für Aufsichtsbehörden und Forscher. Genau da wollte Amazon raus.
Amazon hatte argumentiert, die Regelung verletze gleich mehrere Grundrechte aus der EU-Grundrechtecharta: unternehmerische Freiheit, Eigentumsrecht, Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungs- und Informationsfreiheit sowie das Recht auf Privatleben und Schutz vertraulicher Daten. Kurz gesagt: Die Plattform sieht sich durch die Sonderpflichten gegenüber anderen Diensten benachteiligt und zu tief in die eigene Geschäftsorganisation hineingeregelt.
Das Gericht sieht das anders. Bei der unternehmerischen Freiheit erkennt es zwar einen Eingriff, etwa durch hohe Kosten, organisatorischen Aufwand und technische Anforderungen. Der Eingriff bleibt nach Ansicht der Richter aber im Rahmen und ist durch das Ziel gerechtfertigt, systemische Risiken großer Plattformen zu begrenzen. Gemeint sind etwa die Verbreitung illegaler Inhalte und mögliche Verletzungen von Grundrechten, inklusive Verbraucherschutz. Laut Gericht durfte der EU-Gesetzgeber angesichts seines Spielraums davon ausgehen, dass Marktplätze mit mehr als 45 Millionen Nutzern solche Risiken mitbringen. Pflichten wie eine Empfehlungsoption ohne Profiling, ein öffentliches Werbearchiv oder der streng geregelte Datenzugang für Forscher sollen genau da ansetzen. Weitere Details könnt ihr im verlinkten Urteil nachlesen.
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1 month ago
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