Amazon Prime Video: Verbraucherzentrale will rund 1,8 Milliarden Euro abschöpfen

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Da kommt wohl einiges auf Amazon zu. Die Verbraucherzentrale Sachsen lässt im Streit um die Werbeeinblendungen bei Prime Video nicht locker. Bekanntlich führte der Konzern am 5. Februar 2024 Werbung im Streaming-Angebot ein. Wer darauf keine Lust hatte, wurde mit einem Zusatz-Abo für 2,99 Euro zur Kasse gebeten. Gleichzeitig schraubte man an der Bild- und Tonqualität. Da dies ohne explizite Zustimmung der Nutzer geschah, sehen die Verbraucherschützer darin einen Rechtsverstoß.

Neben der bereits laufenden Sammelklage, der sich mittlerweile über 123.000 Menschen angeschlossen haben, folgt nun der nächste Schritt. Eingereicht wurde eine Gewinnabschöpfungsklage. Das Ziel ist sportlich: Man fordert die Gewinne zurück, die Amazon durch diese Praxis eingestrichen hat. Hochgerechnet auf drei Jahre stehen hier schätzungsweise 1,8 Milliarden Euro im Raum. Es handelt sich hierbei um die erste prozessfinanzierte Klage dieser Art nach neuem Recht.

Interessant ist die Verteilung im Erfolgsfall. Gewinnt die Verbraucherzentrale, wandert der abgeschöpfte Betrag grundsätzlich in die Bundeskasse. Allerdings haben die Ansprüche der geschädigten Kunden Vorrang. Was also über die Sammelklage an die Nutzer zurückfließt, wird vom Betrag für den Staat abgezogen. Eine Teilnahme an der Sammelklage lohnt sich also weiterhin, um am Ende nicht leer auszugehen, so die Verbraucherzentrale. Teilnahmeberechtigt sind alle, die bis zum Stichtag im Februar 2024 ein Prime-Abo besaßen, unabhängig davon, ob sie die Zusatzoption gebucht haben. Man stellt sich auf eine Auseinandersetzung ein, die sich über Jahre ziehen dürfte.

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