Amazon Prime: OLG Düsseldorf kippt Preiserhöhung von 2022

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Amazon eine klare Absage erteilt. Die Preiserhöhung für Amazon Prime, die im September 2022 in Kraft trat, ist unzulässig. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem Januar dieses Jahres.

Im Sommer 2022 flatterte Millionen deutschen Prime-Kunden eine Mitteilung ins Haus, die eine Preiserhöhung ankündigte. Ab dem 15. September 2022 sollte das monatliche Abo statt 7,99 Euro plötzlich 8,99 Euro kosten, das Jahresabo stieg von 69 Euro auf 89,90 Euro. Amazon begründete den Schritt mit allgemeinen und wesentlichen Kostenänderungen durch die Inflation.

Die Verbraucherzentrale NRW zog vor Gericht und bekam in erster Instanz Recht. Amazon legte Berufung ein, scheiterte nun aber auch vor dem OLG Düsseldorf. Die Richter sahen das genauso wie ihre Kollegen vom Landgericht: Die Preisanpassungsklausel in den Vertragsbedingungen ist unwirksam. Amazon räumt sich damit einseitig die Möglichkeit ein, Preise zu ändern, ohne dass transparente Kriterien vorliegen. Eine solche Erhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden geht nicht durch.

Wer seit September 2022 mehr für Prime gezahlt hat, kann sich das Geld zurückholen. Die Verbraucherzentrale NRW rät, Amazon unter Berufung auf das aktuelle Urteil zur Rückzahlung aufzufordern. Darüber hinaus plant die Organisation eine Sammelklage, um die zu viel gezahlten Beträge gerichtlich einzufordern. Interessierte können sich bereits jetzt für einen Newsletter zur Sammelklage anmelden.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen, Amazon kann also noch einmal in Karlsruhe sein Glück versuchen. Bis dahin bleibt die Sache spannend.

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