Abmahnung für Starlink: Unzulässige Preiserhöhung und ungewolltes Tarif-Upgrade

1 month ago 8


Der Satelliten-Internetanbieter Starlink hat Ärger mit den Verbraucherschützern. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat das Unternehmen abgemahnt. Grund dafür sind eine aus Sicht der Verbraucherschützer rechtswidrige Preiserhöhung sowie automatisierte Tarif-Upgrades ohne Zustimmung der Kunden (wir berichteten nach Leserzuschriften).

Starlink hatte seine Kunden per E-Mail darüber informiert, dass der monatliche Preis für den Standardtarif Privathaushalt 200 Mbit/s von 50 Euro auf 55 Euro steigt. Als Grund führt der Anbieter gestiegene Betriebskosten und den weiteren Netzausbau an. Bei der Verbraucherzentrale gingen daraufhin allerdings Beschwerden ein, die noch einen Schritt weitergehen: Mehrere Nutzer berichteten, dass sie im Kundenkonto plötzlich ohne eigene Veranlassung im teureren Tarif Privathaushalt Max für 75 Euro im Monat landeten. Statt der angekündigten 5 Euro Aufpreis buchte Starlink in diesen Fällen 25 Euro mehr ab.

Die Verbraucherzentrale hält beide Praktiken für unzulässig. Ein automatischer Wechsel in einen teureren Tarif ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden ist rechtlich nicht haltbar. Doch auch die reguläre Preiserhöhung um 5 Euro greift die Verbraucherzentrale an. Die Preisänderungsklausel in den AGB von Starlink sei zu schwammig formuliert: Für Kunden sei nicht nachvollziehbar, unter welchen konkreten Bedingungen oder Kostensteigerungen Preisanpassungen erfolgen dürfen. Die Klausel sei damit intransparent und benachteilige Verbraucher unangemessen.

Wer Starlink nutzt, sollte seine Abrechnungen und den im Kundenkonto hinterlegten Tarif aktuell genau prüfen. Wurdet ihr ungewollt hochgestuft oder wurde bereits der höhere Betrag abgebucht, solltet ihr der Rechnung widersprechen, die Rückstufung auf den ursprünglichen Tarif verlangen und zu viel gezahltes Geld zurückfordern.

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