Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Sicherheit , Datum: 20.02.2026

Nach großer Resonanz auf die erste Beteiligungsrunde ist die zweite Runde für Sommer 2026 in Vorbereitung.

Im September 2025 hat das Bundesministerium des Innern die Evaluierung des Waffenrechts gestartet. In einer ersten Runde hatten die beteiligten Verbände, Länder und Behörden zunächst Gelegenheit, die wichtigsten Themenbereiche zu benennen, die aus ihrer Sicht in der Evaluierung betrachtet werden sollten. Ihre Expertise und ihre praktischen Erfahrungen mit dem Waffenrecht bilden wichtige Erkenntnisquellen für dessen Weiterentwicklung, die der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die aktuelle Legislaturperiode vorsieht.

Bis Dezember 2025 sind zahlreiche umfassende und zum Teil sehr detaillierte Stellungnahmen eingegangen. Sie enthalten neben der Benennung übergreifender Evaluierungsthemen auch bereits zahlreiche konkrete Rechtsänderungsvorschläge, Praxisbeispiele und Forderungen zu unterschiedlichen Regelungsbereichen des Waffengesetzes, des Waffenregistergesetzes, des Beschussgesetzes sowie der zu diesen Gesetzen erlassenen Verordnungen.

Das Bundesministerium des Innern wertet das umfangreiche Material derzeit aus und bereitet auf dieser Grundlage die Evaluierungsfragen für die nachfolgende zweite Beteiligungsrunde vor. Diese wird voraussichtlich im Sommer 2026 durchgeführt werden.