
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Widerruf von Online-Verträgen vereinfachen soll. Der Kern des Entwurfs ist die Einführung eines verpflichtenden Widerrufsbuttons für Unternehmen, der es uns ermöglichen soll, Verträge mit nur einem Klick zu widerrufen.
Justizministerin Stefanie Hubig möchte damit den Widerruf von Online-Verträgen so einfach gestalten wie deren Abschluss. Die neue Regelung soll für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten. Deutschland hatte sich auf EU-Ebene für diese Lösung eingesetzt.
So einfach wie das Bestellen im Internet geht – so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick. Mit dem elektronischen Widerrufsbutton werden wir Verbraucherinnen und Verbrauchern das Leben leichter machen.
Der Gesetzentwurf bringt weitere Neuerungen mit sich. Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen ihre Produkte künftig verständlicher erklären. Bei Online-Angeboten können Verbraucher zusätzlich eine persönliche Beratung einfordern.
Eine weitere Änderung betrifft das sogenannte ewige Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist wird bei Finanzdienstleistungen auf maximal zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss begrenzt. Für Lebensversicherungen gilt eine Frist von 24 Monaten und 30 Tagen. Diese Regelung greift allerdings nur, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht informiert wurde.
Die Digitalisierung macht sich auch bei den Vertragsbedingungen bemerkbar. Unternehmen müssen diese nicht mehr in Papierform bereitstellen. Die elektronische Form wird zum Standard.
Der Referentenentwurf wurde an Länder und Verbände verschickt. Bis zum 1. August 2025 können Stellungnahmen eingereicht werden. Die Umsetzung der EU-Vorgaben muss bis zum 19. Dezember 2025 erfolgen.
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6 months ago
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