Vodafone und die Endgerätefreiheit bei Glasfaser: Verbraucherzentrale wird aktiv

4 months ago 6


Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat Vodafone wegen Verstößen gegen die Endgerätefreiheit bei Glasfaseranschlüssen abgemahnt. Der Telekommunikationsanbieter behauptet, dass Kunden in Fördergebieten und bei Kooperationen mit anderen Anbietern zwingend das Glasfasermodem von Vodafone oder des Partners nutzen müssen.

Diese Praxis widerspricht dem seit 2016 geltenden Gesetz zur Endgerätefreiheit. Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz stellt klar: Die freie Gerätewahl gilt unabhängig davon, ob der Glasfaserausbau eigenwirtschaftlich, gefördert oder in Kooperation erfolgt.

Die Verbraucherschützer hatten erst kürzlich in einem ähnlichen Fall die Nordfriesen-Glasfaser erfolgreich abgemahnt. Das Unternehmen wollte Kunden zur Installation des eigenen Modems zwingen und verlangte zusätzlich eine Gebühr für den Anschluss kundeneigener Geräte.

Verbraucher sollten bereits beim Vertragsabschluss über ihre Wahlfreiheit informiert werden. Neben einem Router können sie auch ein eigenes Glasfasermodem oder ein Kombigerät mit integriertem Modem einsetzen. Kombigeräte bieten den Vorteil eines geringeren Energieverbrauchs.

Von den häufig angebotenen Mietgeräten rät die Verbraucherzentrale ab. Die Mietkosten über zwei bis drei Jahre übersteigen meist den Kaufpreis. Auch das Argument des kostenlosen Geräteaustauschs bei Defekten überzeugt nicht, da gekaufte Router zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung haben und Hersteller oft zusätzliche Garantien von bis zu fünf Jahren gewähren.

Während bei VDSL und Kabelanschlüssen die freie Gerätewahl meist problemlos funktioniert, versuchen einige Glasfaseranbieter weiterhin, Kunden von der Nutzung eigener Endgeräte abzubringen. Dies geschieht durch direkte Vorgaben oder durch Warnhinweise bei der Bestellung.

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