Verfassungsbeschwerde gegen Palantir in Bayern

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ParagraphDie Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am 23. Juli 2025 mit Unterstützung vom Chaos Computer Club (CCC) Verfassungsbeschwerde gegen den Palantir-Einsatz in Bayern eingelegt.

Worum geht es?

Palantir Technologies Inc. ist ein US-amerikanischer Anbieter von Software und Dienstleistungen, der auf die Analyse großer Datenmengen und die Herstellung einer digitalen Ontologie von Unternehmens- und Projektdaten spezialisiert ist. Zu den Gründern gehört auch der umstrittene Unternehmer Peter Thiel.

Mehrere Bundesländer nutzen angepasste Versionen der Palantir-Software "Gotham", aus der einige rechtlich problematische Funktionen entfernt wurden. Seit 2017 nutzt die hessische Polizei die Palantir-Software unter dem Namen "HessenDATA".

In Nordrhein-Westfalen wird die Palantir Software unter dem Namen "DAR" seit 2020 für eine datenbankübergreifende Analyse und Recherche eingesetzt. Das Land Bayern setzt  Palantir seit 2024 unter dem Namen "VeRa" ein. Baden-Württemberg plant zukünftig den Einsatz der Palantir-Software. Die Grünen fordern, einen bereits unterzeichneten Vertrag mit Palantir zu überprüfen.

Das ZDF hat im Oktober 2024 eine FAQ rund um den Einsatz von Palantir bei deutschen Polizeibehörden veröffentlicht. Vertreter der Polizei fordern seit Jahren den Einsatz der Software Palantir. Das Bundesverfassungsgericht hat dem aber enge Grenzen gesetzt.

Verfassungsbeschwerde gegen Palantir-Einsatz in Bayern

Das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (BayPAG) erlaubt der Polizei Bayern sogenanntes "Data Mining". Dabei wertet das Programm "VeRA" auf Basis der Überwachungssoftware Gotham von Palantir riesige Datenmengen aus und stellt Verbindungen her. Dabei werden auch Verbindungen zu Personen hergestellt, die in keinem Zusammenhang mit Straftaten stehen.

Diese weitreichende Auswertung von Daten verletzt unter anderem das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen und das Fernmeldegeheimnis. Aus diesem Grund hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am 23. Juli 2025 Verfassungsbeschwerde gegen systematische polizeiliche Datenanalysen in Bayern erhoben. Ziel der Verfassungsbeschwerde sind klarere Grenzen für den Einsatz von Data Mining-Software zu setzen.

"Bayern ist nicht Gotham City. Die Polizei darf bei ihren Ermittlungen keine intransparenten Algorithmen ans Steuer lassen", kritisiert Franziska Görlitz, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF, und ergänzt: "Schon wer Anzeige erstattet, Opfer einer Straftat wird oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann durch die Software ins Visier der Polizei geraten." Das Problem besteht darin, dass die Software Daten von Bürger heimlich analysiert. Die  Betroffenen bekommen nichts davon mit, genauso wenig wie von möglicherweise folgenden Überwachungsmaßnahmen.

Nach der aktuellen angegriffenen bayerischen Regelung darf die Polizei die Software nicht nur bei besonders schweren Straftaten benutzen, sondern auch bevor eine Gefahr überhaupt besteht. Eine wirksame Kontrolle gibt es nicht. Auch ein Schutz vor Fehlern der Software ist nicht gewährleistet – häufig haben die Algorithmen diskriminierende Auswirkungen.

Der Chaos Computer Club (CCC) unterstützt die Verfassungsbeschwerde gegen den Palantir-Einsatz in Bayern. "Die Palantir-Rasterfahndung erfasst eine enorme Menge von Menschen. Zuvor getrennte Daten werden miteinander verknüpft, die für sehr unterschiedliche Zwecke vorgesehen waren. Schon allein deshalb darf die automatisierte Massenanalyse nicht zum Polizeialltag werden. Aber die zusammengeführten Daten landen auch noch in einer absichtlich undurchschaubaren Software des US-Konzerns Palantir, von der sich die Polizei auf Jahre abhängig macht. Das sind klare Ausschlusskriterien für diese Daten aus dem Innenleben der Polizei", sagte Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC).

Constanze Kurz hat in diesem Artikel für netzpolitik.org die Hintergründe und Probleme des Palantir-Einsatzes offen gelegt. Der CCC argumentiert, dass die Polizei in Bayern ohnehin nur Nutzer von Palantir ist und keinen maßgeblichen Einfluss auf die Innereien der Software des "Privatgeheimdienstes" Palantir habe. Das gilt auch in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Hessen, die ebenfalls Palantir-Kunden sind. Ob über den US-Konzern Daten in die Vereinigten Staaten abfließen könnten, ist ungeklärt und auch eine Frage der dortigen gesetzlichen Bestimmungen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2023 nach Verfassungsbeschwerden der GFF enge Grenzen für automatisierte Datenanalysen durch die Polizei gezogen und damit die massenhafte Überwachung durch die nicht unabhängig technisch nachvollziehbare Software von Palantir bei der Polizei in Hessen und Hamburg verhindert. Diese Grenzen hat der bayerische Gesetzgeber nicht eingehalten.

Der CCD schreibt, dass Bayerns Polizei die Palantir-Überwachungssoftware mindestens ein Jahr lang ganz ohne gesetzliche Grundlage – bis zur Intervention des Landesdatenschutzbeauftragten – einsetzte.

Eine weitere Verfassungsbeschwerde der GFF gegen das Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen ist bereits anhängig. Aktuell wird die Nutzung der Palantir-Software auch für die Polizei auf Bundesebene und in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg diskutiert. Wegen Bayerns Ausschreibung im Rahmen eines Bund-Länder-Vorhabens könnten Polizeien des Bundes und der Länder ohne ein neuerliches Vergabeverfahren darauf zurückgreifen.

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