Verfassungsbeschwerde gegen Palantir

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Verfassungsbeschwerde gegen Polizei-Software Palantir„Bayern ist nicht Gotham City“

23. Juli 2025, 8:00 Uhr

Lesezeit: 4 Min.

Das Programm der Polizei wertet auf Basis der Palantir-Software riesige, bereits für unterschiedliche Zwecke vorliegende Datenmengen aus und stellt Verknüpfungen her.
Das Programm der Polizei wertet auf Basis der Palantir-Software riesige, bereits für unterschiedliche Zwecke vorliegende Datenmengen aus und stellt Verknüpfungen her. (Foto: Daniel Reinhardt/dpa)

Innenminister Joachim Herrmann sieht in der Analyse-Plattform „einen Quantensprung in der kriminalistischen Arbeit“. Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ klagt dagegen - denn das System verletze Grundrechte, Unbeteiligte könnten ins Visier geraten.

Von Johann Osel

Der Einsatz der umstrittenen Polizei-Software Palantir in Bayern wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erhebt an diesem Mittwoch Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen systematische polizeiliche Datenanalysen durch diese Analyseplattform im Freistaat. Der Schriftsatz liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Die GFF ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin, der beim Thema Grundrechte häufig auf den Klageweg setzt.

:Aufpasser, Berater, Nervensäge

Thomas Petri ist seit 15 Jahren Bayerns Datenschutzbeauftragter. Er gilt als Fachmann durch und durch. Und er muss keine falsche Rücksicht nehmen. Etwa auf Innenminister Herrmann, wenn dieser eine KI-Live-Gesichtserkennung fordert.

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