Die Zeit drängt, doch die Bundesregierung kommt nicht in die Gänge. Seit Februar 2025 gelten die EU-Vorgaben für Künstliche Intelligenz, die bestimmte KI-Anwendungen mit hohem Risiko für Grundrechte untersagen. Eine nationale Aufsichtsbehörde sollte bis zum 2. August 2025 die Einhaltung dieser Regeln kontrollieren. Doch daraus wird nichts.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband übt scharfe Kritik an diesem Versäumnis. Lina Ehrig, die das Team Digitales und Medien leitet, sieht darin ein ernsthaftes Problem für den Verbraucherschutz. Der Alltag ist längst von KI-Systemen durchdrungen, doch eine wirksame Kontrolle fehle. Verbraucher seien damit Risiken wie Manipulation und Diskriminierung schutzlos ausgeliefert.
Ein konkretes Beispiel: In Callcentern könnten KI-Systeme die Stimmen von Kunden in Echtzeit analysieren und deren emotionale Schwächen für Verkaufszwecke ausnutzen. Ohne Aufsichtsbehörde gibt es keine Stelle, die solche Praktiken unterbinden könnte.
Die EU-Verordnung sieht vor, dass sich Verbraucher bei Verstößen an eine Aufsichtsbehörde wenden können. Dieses Recht läuft ins Leere, solange Deutschland keine entsprechende Stelle einrichtet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher ein zentrales Beschwerdeportal und eine Behörde, die Verbraucher durch den gesamten Prozess begleitet.
Die Verbraucherschützer machen sich zudem für einen unabhängigen KI-Beirat stark. Dieser soll sicherstellen, dass zivilgesellschaftliche Perspektiven in der Aufsicht berücksichtigt werden. Die Bundesregierung steht nun unter Zugzwang, diese Strukturen zeitnah zu schaffen.
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5 months ago
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