Meta kann beobachten, was Menschen in der Online-Apotheke machen oder auf einer Dating-Seite. Dagegen zu klagen, wird gerade deutlich einfacher.
Aus der
ZEIT Nr. 40/2025
Aktualisiert am 22. September 2025, 5:24 Uhr
Artikelzusammenfassung
Die Klage gegen Meta wegen Datenschutzverstößen gewinnt an Fahrt: Nutzer in Deutschland und Österreich wehren sich gegen die Datensammlung des US-Konzerns. Ein erster Fall vor Gericht endete mit einem Schadensersatzurteil von 5.000 Euro. Nun können sich Betroffene einer Verbandsklage anschließen und Schadensersatz fordern. Die Klage stellt Meta vor eine Herausforderung, da ihr Geschäftsmodell stark von der Datensammlung abhängt. Trotzdem wehren sich immer mehr Verbraucher gegen die Praktiken des Konzerns und setzen ein Zeichen für den Datenschutz.
Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Vereinzelt kann es dabei zu Fehlern kommen.
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