Urteil gegen TikTok: Altersabfrage ist unzureichend

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Das Landgericht Berlin hat TikTok nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) in die Schranken gewiesen. Konkret geht es um den Umgang mit Daten von Nutzern zwischen 13 und 15 Jahren. Das Gericht untersagte dem Unternehmen, personenbezogene Daten dieser Altersgruppe für personalisierte Werbung zu nutzen, sofern keine Einwilligung der Eltern vorliegt. Bislang hatte sich die Plattform lediglich auf die Altersangabe bei der Registrierung verlassen. Das reicht laut Urteil nicht aus, da hier Tür und Tor für Falschangaben geöffnet sind.

Das Übliche: Kinder geben sich älter aus, um die App ohne Einschränkungen nutzen zu können. TikTok verarbeitet dann die Daten so, als wären es Erwachsene, und spielt Werbung aus. Da der Anbieter keine effektive Kontrolle installiert hatte, fehlt die notwendige Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die simple Abfrage des Geburtsdatums stellt laut Gericht nicht sicher, dass Daten Minderjähriger vor werblicher Nutzung geschützt sind. Der vzbv betont, dass Plattformen seit dem Digital Services Act (DSA) keine auf Profilbildung basierende Werbung anzeigen dürfen, wenn Nutzer minderjährig sein könnten.

Einen Dämpfer gab es allerdings auch für die Verbraucherschützer. Der Versuch, diverse Klauseln der TikTok-Datenschutzerklärung verbieten zu lassen, scheiterte vorerst. Dabei ging es um die umfangreiche Datensammlung, etwa welche Videos geschaut werden oder wie das Tippverhalten aussieht. Das Gericht bewertete diese Passagen formaljuristisch lediglich als Hinweise und nicht als angreifbare Geschäftsbedingungen. Gegen diesen Teil der Entscheidung wurde bereits Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt.

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