Union drängt auf KI-Gesichtserkennung

2 months ago 4

BenachrichtigungPfeil nach linksPfeil nach rechtsMerklisteAufklappenAbspielenPauseAbspielenWiederholen

Nach der umstrittenen Stadtbild-Äußerung von Kanzler Merz fordert der innenpolitische Sprecher der Union mehr Videoüberwachung in Städten. Die SPD reagiert entsetzt.

Aktualisiert am 25. Oktober 2025, 21:04 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa,

76 Kommentare
 Eine Anlage zur Videoüberwachung in Frankfurt am Main
Eine Anlage zur Videoüberwachung in Frankfurt am Main © Andreas Arnold/​dpa

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, geht nach der vielfach kritisierten Stadtbild-Äußerung von Kanzler Friedrich Merz noch einen Schritt weiter. Im Handelsblatt forderte er den Einsatz von Videoüberwachung mit Gesichtserkennung, um Städte sicherer zu machen. Er sagte, Videoüberwachung "mit automatisierter Datenauslesung" sei vielerorts notwendig, um Straftaten besser zu verhindern und aufzuklären. Außerhalb von Bahnhöfen seien aber die Bundesländer dafür zuständig. Er forderte, Datenschützer müssten "ihre überkommenen Bedenken" gegen den Einsatz KI-gestützter Technik aufgeben.

Merz hatte am 14. Oktober in Potsdam gesagt, die Bundesregierung korrigiere frühere Versäumnisse in der Migrationspolitik und schiebe inzwischen mehr Menschen ab, "aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem". Später legte er nach und sagte: "Fragen Sie mal Ihre Töchter, was ich damit gemeint haben könnte." Am Mittwoch sagte er dann konkreter, Probleme würden diejenigen Migranten machen, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus hätten, nicht arbeiteten und die sich auch nicht an die in Deutschland geltenden Regeln hielten.

SPD: Keine Terror-Fahndung nach vermeintlichen Störern im Stadtbild

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, reagierte entsetzt auf den Vorschlag des Koalitionspartners. Er sagte dem Handelsblatt: "Der Stadtbild-Debatte wird auf perfide Weise noch einmal die Krone aufgesetzt, wenn sie jetzt auch noch mit der Fahndung nach Terroristen in Verbindung gebracht wird." Denn das sei "wohl der einzige zulässige Anwendungsbereich für Kameras mit Gesichtserkennungssoftware, den das EU-Recht zulässt".

Read Entire Article