Telekommunikationsverträge: BGH setzt klare Grenzen bei Vertragslaufzeiten

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Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die maximale Laufzeit von Telekommunikationsverträgen konkretisiert. Im Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale NRW und dem Anbieter Primacall stellten die Richter klar: Eine Vertragsbindung über 24 Monate hinaus ist nicht zulässig, auch nicht durch vorzeitige Verlängerungsangebote.

Der Fall zeigt eine gängige Praxis im Telekommunikationsmarkt. Primacall hatte seinen Kunden kurz nach Vertragsabschluss eine Prämie von 20 Euro angeboten, wenn sie einer weiteren Vertragsverlängerung um 24 Monate zustimmten. Diese Strategie führte zu Gesamtlaufzeiten deutlich über der gesetzlichen Höchstgrenze.

Das Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) schafft nun Klarheit bei der Auslegung des Telekommunikationsgesetzes. Die dort festgelegte Maximallaufzeit von 24 Monaten gilt nicht nur für den ursprünglichen Vertrag, sondern auch für Verlängerungen. Damit stärkt das Gericht die Position der Verbraucher im Telekommunikationsmarkt.

Die Entscheidung dürfte auch Auswirkungen auf andere Anbieter haben, die ähnliche Verlängerungsmodelle praktizieren. Verbraucher sollten bei Vertragsverlängerungen grundsätzlich die Konditionen prüfen, auch wenn Cashback-Angebote locken. Ich verweise hier auch einmal auf den Beitrag von Dr. Böse, der der zuständige Anwalt für die Verbraucherzentrale war.

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