Stromspeicher werden flexibler: Bundesnetzagentur plant neue Regelungen

3 months ago 5

Die Bundesnetzagentur legt neue Entwürfe für die Nutzung von Stromspeichern vor. Das Ganze hört sich erst mal sperrig an, „Marktintegration Speicher und Ladepunkte“ (MiSpeL), bringt aber unter Umständen richtig was für Besitzer von Speichersystemen und E-Autos. Bisher war die Sache etwas eingeschränkt: Entweder nutzte man seinen Speicher für den Eigenverbrauch oder spielte am Strommarkt mit. Die neuen Regeln machens möglich, dass Speicher künftig zwei Arten von Strom handeln können: Den selbst produzierten „grünen“ Strom aus der eigenen PV-Anlage und den aus dem Netz. Klingt kompliziert, ist es auch, deswegen gibts zwei Varianten: Eine für die Erbsenzähler, die alles genau aufrechnen wollen, und eine simple Pauschallösung für kleine Solaranlagen.

Die Entwürfe für die Festlegung sehen konkrete Vorgaben vor, damit die Betreiber trotz „durchmischter“ Speichermengen aus Erneuerbarem und aus Netzstrom eine EEG-Förderung für die „grünen“ Anteile ihrer Netzeinspeisung erhalten und geringere EnFG-Umlagen für „rückgespeiste“ Netzstrommengen zahlen. Das ist nach den bisherigen gesetzlichen Vorgaben so nicht möglich.

Richtig interessant wirds für Smart-Home-Fans: E-Autos mit Vehicle-to-Grid-Funktion werden quasi zu rollenden Powerbanks. Die können dann genauso wie stationäre Speicher ins Heimnetz einspeisen und von den neuen Regelungen profitieren. Der Clou an der Sache: In Zeiten, wo massig Ökostrom durchs Netz fließt und die Preise im Keller sind, kann man seinen Speicher vollmachen. Wirds dann mal knapp mit der erneuerbaren Energie und die Preise ziehen an, speist man den Strom wieder ins Netz ein. Wer sich die Details anschauen will: Die kompletten Entwürfe stehen auf der Website der Bundesnetzagentur. Aktuell läuft noch die Konsultationsphase, in der Feedback gegeben werden kann.

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