Das Bundesjustizministerium plant eine Reform der Verwaltungsgerichtsordnung. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in der nächsten Woche veröffentlicht werden und liegt der F.A.Z. vor. Darin ist vorgesehen, Hoheitsträger stärker unter Druck zu setzen, wenn sie an der Vollstreckung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nicht mitwirken.
Das von Stefanie Hubig (SPD) geführte Ministerium schlägt vor, in Fällen solch „exekutiven Ungehorsams“ das maximal mögliche Zwangsgeld von 10.000 auf 25.000 Euro zu erhöhen. Außerdem soll das Zwangsgeld nicht mehr jenem Hoheitsträger zufließen, gegen den sich die Vollstreckung richtet. Das Geld soll stattdessen einer anderen Gebietskörperschaft oder einer gemeinnützigen Einrichtung zugutekommen. In den vergangenen Jahren hatte vor allem Zwangsgeld wegen Umweltverstößen seine Wirkung verfehlt, da es oft innerhalb des Landeshaushalts jenes Bundeslandes verbucht wurde, dessen Handeln Verwaltungsgerichte beanstandet hatten.
In dem Gesetzentwurf ist außerdem eine Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren vorgesehen. Verwaltungsrichter sollen künftig bereits nach einem halben Jahr als Einzelrichter Entscheidungen treffen dürfen – bislang ist das nur in Asylverfahren zulässig. Auch für die höheren Instanzen sind Änderungen vorgesehen: An Oberverwaltungsgerichten sollen Entscheidungen vermehrt durch Einzelrichter statt durch den ganzen Senat getroffen werden. Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sollen Entscheidungen häufiger mit einer Besetzung von drei Richtern möglich werden – bisher müssen sich oft fünf Richter mit einem Fall befassen.
Gesetzentwurf schon an Länder und Verbände verschickt
Das Bundesjustizministerium möchte die Gerichte zudem von „querulatorischen Klagen“ entlasten. Damit sind Klagen gemeint, die offensichtlich aussichtslos sind und rechtsmissbräuchlich betrieben werden – etwa um eine allgemeine Unzufriedenheit mit dem Staat auszudrücken. Auch künftig wird es möglich sein, solche Klagen zu erheben. Sie sollen von den Verwaltungsgerichten aber nur dann bearbeitet werden, wenn der Kläger vorab einen Gerichtskostenvorschuss gezahlt hat. An Finanzgerichten soll eine Klage künftig als zurückgenommen gelten, wenn der Kläger ein Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts über einen längeren Zeitraum nicht weiterverfolgt. Dies ist im Verwaltungsprozess bereits üblich.
Die angestrebte Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung betrifft nicht nur Gerichte, sondern auch Behörden: Sie müssen Widersprüche von Bürgern künftig auch mittels gewöhnlicher E-Mail akzeptieren. Bisher ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, die von den meisten Bürgern nicht verwendet wird.
Der Gesetzentwurf des Justizministeriums wurde bereits innerhalb der Bundesregierung und an Länder und Verbände verschickt. Sie haben die Möglichkeit, bis Anfang März Stellung zu nehmen. Die Verwaltungsgerichtsordnung trat erstmals 1960 in Kraft. Seitdem wurde sie immer wieder reformiert – zuletzt vor allem, um Bauvorhaben im Verkehrsbereich zu beschleunigen.



