Seedance vs. Urheberrechte: ByteDance verspricht Anpassung des KI-Videotools

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KI-Videogeneratoren gibt es mittlerweile so einige. Die Ergebnisse werden immer besser, sodass es selbst für geschulte Augen zunehmend schwieriger wird, die künstlich generierten Clips von echten Aufnahmen zu unterscheiden. Zumal mittlerweile viele Film-Teaser ebenfalls wie per KI-generiert wirken – „Avengers: Doomsday“, ja da denke ich an dich. Zuletzt sorgte jedenfalls ByteDance, das chinesische Unternehmen hinter TikTok, für Aufsehen. Dessen Tool Seedance 2.0, das letzte Woche erschienen ist, macht nämlich KI-Videos zu urheberrechtlich geschütztem Material möglich. Doch inzwischen gelobt das Unternehmen Besserung.

So sind in den vergangenen Tagen zahlreiche Videos aufgetaucht, etwa ein Faustkampf zwischen Brad Pitt und Tom Cruise, die per Seedance 2.0 generiert worden sind und viral geradezu explodierten. Weitere Videos zeigten z. B. Charaktere wie Spider-Man, Figuren aus Star Wars oder Shrek. Beispielsweise konnte man ein Lichtschwertduell von Anakin Skywalker und Rey Palpatine bewundern. Freilich gefällt das den Hollywoodstudios eher weniger. Freitag schwang Disney dann etwa den Hammer und forderte ByteDance auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Neben Disney ist auch schon Paramount Skydance diesen Weg gegangen. Und auch die Motion Picture Association, die US-Hollywoodstudios wie Warner Bros. Discovery und Streaming-Dienste wie Netflix repräsentiert, hat ByteDance aufgerufen, das widerrechtliche Verhalten einzustellen.

Seedance 2 is going insanely viral and threatening to dethrone Hollywood.

15 wild examples you have to see to believe, all 100% AI:

1) Titanic alternate ending, Leo is saved ?pic.twitter.com/3PjeIeldtM

— Mark Gadala-Maria (@markgadala) February 12, 2026

So wirft Disney ByteDance vor, sich freimütig und widerrechtlich an den Marken des Unternehmens bedient zu haben. Auf die Reaktion musste man nicht lange warten. Schon heute hat ByteDance gegenüber der BBC mitgeteilt, dass man aber natürlich alle Urheberrechte voll respektiere und die „Bedenken“ rund um Seedance 2.0 wahrgenommen habe. Entsprechend wolle man die Sicherheitsmaßnahmen in seinem KI-Videotool stärken. In Zukunft sollen daher nicht mehr die Urheberrechte Dritter verletzt werden können. Auch will man verhindern, dass echte Schauspieler und andere Menschen über die KI nachgeahmt werden.

Details zu den ominösen Sicherheitsmaßnahmen wollte ByteDance aber nicht preisgeben. Seedance 2.0 ist jedenfalls am 12. Februar 2026 erschienen und überzeugt mit sehr realistischen Kurzvideos, welche natürlich in sozialen Netzwerken viel Aufmerksamkeit ernten – gerade weil Urheberrechte dabei bisher nicht so ernst genommen wurden. So könnte das Ganze freilich auch ein kalkulierter Schritt sein: Erstmal ordentlich auffallen und die Nutzer so die Werbetrommel rühren lassen, dann im Nachhinein wehmütig zurückrudern und durchgreifen, bevor es rechtlich zu viel Ärger gibt.

Offen bleibt, welche Trainingsdaten ByteDance für Seedance 2.0 genutzt hat. Man hat jedenfalls schon die Option eingefroren, über die Nutzer Bilder hochladen konnten, um reale Personen in ihre Videos einzubinden.  Denkbar ist natürlich, dass man später noch einen Deal mit Disney und Co. abschließt – so hat es etwa schon OpenAI gehandhabt. Unterdessen ist in Japan sogar schon die Regierung hellhörig geworden. Sie prüft, ob das chinesische Unternehmen Urheberrechte damit verletzt hat, dass populäre, japanische Anime-Charaktere nun in den KI-Videos herumspuken.

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