Schlappe für Microsoft und Starlink: Verbraucherzentrale setzt sich vor Gericht durch

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Da hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zwei Urteile erstritten, die zeigen, dass auch die großen Tech-Konzerne sich an hiesige Spielregeln halten müssen. Es geht um Transparenz und die oft nervigen Hürden bei Kündigungen. Im Fokus standen diesmal Microsoft und der Satelliten-Internetanbieter Starlink. Beide Anbieter hatten es den Nutzern schwerer gemacht als erlaubt, Verträge zu beenden oder transparente Infos zu erhalten.

Bei Microsoft drehte sich der Streit vor dem Landgericht München I um das Microsoft-365-Abo. Zwar gab es auf der Webseite eine Schaltfläche für die Kündigung, die führte aber nicht auf dem gesetzlich vorgesehenen direkten Weg zum Ziel. Stattdessen wurden diverse Daten abgefragt und der Prozess unnötig in die Länge gezogen (Junge, ihr habt noch nie WOW gegündigt!).

Das Hauptproblem war der Zwang zum Login. Wer keinen Zugriff mehr auf sein Microsoft-Konto oder die ursprüngliche Mailadresse hatte, stand vor verschlossenen Türen und konnte das Abo nicht loswerden. Das Gericht stellte klar, dass so etwas nicht geht. Eine Kündigung muss über die entsprechende Schaltfläche in zwei Schritten möglich sein, ohne dass man sich erst anmelden muss. Wer ein Abo einfach abschließen kann, muss es auch einfach wieder beenden können.

Auch Starlink bekam sein Fett weg. Hier monierte das Gericht, dass Verbraucher vor dem Vertragsabschluss auf der Webseite nur unzureichend informiert wurden. Wer wissen wollte, wer eigentlich der Vertragspartner ist oder wo man Kontaktdaten findet, musste sich durch mehrere Klicks wühlen. Auf der eigentlichen Bestellseite fehlten zudem wichtige Angaben zur Hardware und zum Internetdienst selbst. Auch der Bestell-Button war rechtlich nicht sauber, die Aufschrift „Bestellung aufgeben“ machte nicht deutlich genug, dass hier eine kostenpflichtige Verpflichtung entsteht. Hinweise zum gesetzlichen Widerrufsrecht suchte man im Bestellprozess ebenfalls vergebens. Wie bei Microsoft war auch hier die Kündigung zu kompliziert gestaltet. Statt eines klaren Kündigungsbuttons mussten Kunden im Konto die monatliche Zahlung deaktivieren, was den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale sieht in den Urteilen ein Signal, dass Verbraucherschutz nicht an der Marktmacht eines Unternehmens endet.

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