Voraussichtlich bis Ende Oktober haben Nutzerinnen und Nutzer von Facebook Gelegenheit, sich an einer Sammelklage gegen Meta, den Mutterkonzern des sozialen Netzwerks, zu beteiligen. Dabei stellen Verbraucherschützer bei Erfolg Auszahlungen von bis zu 600 Euro pro Klägerin und Kläger in Aussicht. Das ist zwar weniger als in vielen anderen Verfahren verlangt wird, doch dafür ist der Einsatz auch geringer.
Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bekannt gegeben hat, beginnt der Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg am 10. Oktober. Bisher haben sich mehr als 14.000 Menschen der Sammelklage angeschlossen.
In dem Verfahren geht es um eine bereits Jahre zurückliegende Datenpanne. Insgesamt 533 Millionen hinterlegte Telefonnummern sollen in den Jahren 2018 und 2019 durch eine Lücke in der Suchfunktion von Facebook ausgelesen worden sein. Im Jahr 2021 wurde der Datensatz veröffentlicht.
Taschengeld oder Geldregen?
Der Fall hat bereits alle deutschen Landgerichte und weitere Instanzen beschäftigt, mit widersprüchlichen Ergebnissen. Zuweilen gestehen die Gerichte den Geschädigten vierstellige Beträge zu, wenn sie konkrete Beeinträchtigungen nachweisen können. Aber auch für den immateriellen Kontrollverlust haben manche Gerichte bereits Entschädigungen zugesprochen. Laut Angaben von Meta gehen die meisten Kläger allerdings leer aus. Nach der Auffassung des Social-Media-Konzerns lag gar keine Sicherheitslücke und somit auch kein Datenleck vor.
Die Klagen werden in den allermeisten Fällen von Rechtsschutzversicherungen bezahlt. Der Bundesgerichtshof hat sich bereits mit dem Fall befasst und dabei dem Gewinnstreben der Kläger einen deutlichen Dämpfer verpasst: In einem Fall, in dem es nur um Kontrollverlust gehe, sei der Ausgleich »in einer Größenordnung von 100 Euro zu bemessen«, entschieden die Karlsruher Richter. Höheren Schadensersatz können Geschädigte erwarten, die etwa »psychische Beeinträchtigungen« vorweisen können oder denen durch den Datenverlust Kosten entstanden seien. Von den zugesprochenen Schadenssummen können bisher nur einzelne Kläger profitieren, da Meta alle Rechtsmittel ausschöpft, um nicht zahlen zu müssen. Mehr dazu lesen Sie hier .
Erfolgsaussichten prüfen lassen
Dass die Verbraucherschützer mit ihrer Klage nun doch höhere Beträge einklagen wollen, als der BGH abgesegnet hat, liegt an den unterschiedlichen Datensätzen. Bei manchen Betroffenen sind nur wenige Angaben wie die Facebook-ID mit der Telefonnummer verknüpft worden. Bei anderen sind auch Name, Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus öffentlich geworden. Im Höchstfall fordert die Verbraucherzentrale 600 Euro Schadensersatz pro Person.
»Das Datenleck bei Facebook brachte erhebliche Risiken für die Betroffenen mit sich: Betroffene können seitdem leichter ins Visier von Cyberkriminellen geraten – etwa durch Phishingmails, Betrugsmaschen wie den ›Enkeltrick‹ oder durch Identitätsdiebstahl«, erklärt Ramona Pop, Vorständin des VZBV.
Der Verband bietet online einen Klage-Check an, bei dem man erfahren kann, ob Daten aus dem eigenen Facebook-Account geleakt wurden. Wenn Betroffene sich in das Klageregister eingetragen haben, können ihre Ansprüche nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert. Die Beteiligung ist kostenlos und auch ohne Rechtsschutzversicherung möglich. Die Frist zur Teilnahme endet nach der letzten öffentlichen Verhandlung, frühestens am 31. Oktober.
Parallel läuft derzeit noch eine weitere Sammelklage gegen Meta , die sich um keinen konkreten Sicherheitsvorfall dreht, sondern gegen das Geschäftsmodell des Social-Media-Konzerns richtet, bei dem Werbung anhand persönlicher Daten ausgespielt wird. Die Klage, die vom österreichischen Verbraucherschutzverein (VSV) gestützt wird, soll für Erwachsene bis zu 5000 Euro, für minderjährige Nutzer bis zu 10.000 Euro herausschlagen.



