Recht auf Reparatur in Deutschland: Weg von der Wegwerfgesellschaft?

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Foto von Kilian Seiler auf Unsplash.com

Deutschland will das bereits 2024 in der EU angeleierte Recht auf Reparatur umsetzen. Somit sollen Hersteller elektronischer Geräte dazu verpflichtet werden, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem vertretbaren Preis zu reparieren. Betroffen wären davon nicht nur mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets, sondern z. B. auch Haushaltsgeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen.

Hersteller werden durch das Recht auf Reparatur auch dazu verpflichtet, entsprechende Ersatzteile vorzuhalten. Im Falle von Smartphones sollen sie das etwa für mindestens sieben Jahre nach Produktionsende machen müssen. Für Waschmaschinen und Wäschetrockner sollen die Anbieter gar 10 Jahre passende Komponenten einlagern. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur deutschen Umsetzung des EU-Rechts muss noch innerhalb der Bundesregierung finalisiert bzw. durchgewunken werden.

Das deutsche Justiz- und Verbraucherschutzministerium nimmt an, dass man das endgültige Gesetz noch vor dem 31. Juli 2026 fertigstellen und in Kraft treten lassen könne. Nicht jeder hält allerdings etwas davon. So warnen Wirtschaftsverbände teilweise vor weiteren, bürokratischen und finanziellen Belastungen. Es entstünden höhere Kosten pro Produkt, die man am Ende über Preiserhöhungen an die Kunden weitergeben müsse. Somit sei das Gesetz also keinesfalls ein Vorteil für Käufer.

Ein direktes Ziel des Gesetzes ist es auch, dass überhaupt mehr elektronische Geräte hergestellt werden, die einigermaßen reparierbar sind. Denn manchmal wird dies durch die Hersteller selbst erschwert, etwa indem spezielle Software die Reparatur durch Dritte verhindert. Hier will man es unabhängigen Werkstätten auch leichter machen, indem man ihnen gesetzlich erlaubt, auch mit anderen Komponenten zu arbeiten, als den Originalteilen.

Letzten Endes hätten Kunden durch das neue Gesetz gegenüber dem Hersteller einen Anspruch auf Reparatur zu einem angemessenen Preis, auch Jahre nach Verstreichen der eigentlichen Garantie und Gewährleistung. Obendrein sollen Produkte als mangelhaft gelten, wenn sie nicht reparierbar sind. Kunden könnten dann, etwa bei einem Smartphone, sogar ein Recht auf Neulieferung haben. Auch kann sich das Gewährleistungsrecht verlängern, wenn ein Hersteller ein Gerät repariert und der Kunde es nicht gänzlich austauschen lässt. Das soll es für Kunden attraktiver machen, sich für einen Austausch zu entscheiden (via Osnabrücker Zeitung).

Derzeit sieht es so aus, dass Reparaturen von technischen Geräten oftmals so teuer sind, dass sie sich wirtschaftlich für Kunden schlichtweg selten lohnen. Oft übersteigt der Preis der Reparatur eines alten Geräts den Kauf eines neuen, besseren Produkts oder ist zumindest gemessen am Restwert unverhältnismäßig. Von der Wegwerfgesellschaft wegzukommen, wird also auch davon abhängen, was man am Ende für Reparaturen konkret wird zahlen müssen.

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