
Foto von Ian Taylor auf Unsplash
Das deutsche Produkthaftungsrecht steht vor einer Reform. Das bisherige Gesetz stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1989, einer Zeit, in der vernetzte Geräte, Apps und Künstliche Intelligenz noch keine Rolle spielten. Mit einem neuen Gesetzentwurf (21/4297), der aktuell im Bundestag beraten wird, soll die Haftung nun an die Realitäten von Digitalisierung und globalen Lieferketten angepasst werden.
Bisher gab es rechtliche Grauzonen, wie Software im Schadensfall zu bewerten ist. Künftig gilt: Software ist unabhängig von ihrer Bereitstellungsart ein Produkt. Damit unterliegen auch Hersteller von Systemen mit Künstlicher Intelligenz (KI) dem Produkthaftungsrecht. Wichtig für die Community: Open-Source-Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt wird, bleibt von diesen Regelungen ausgenommen.
Moderne Geräte verändern sich nach dem Kauf durch Updates oder die Anbindung an digitale Dienste. Der Gesetzentwurf trägt dem Rechnung: Da Hersteller auch nach der Auslieferung Kontrolle über die Sicherheit ihrer Produkte ausüben können (etwa durch Software-Fixes), bleiben sie länger in der Verantwortung. Fehler, die durch unterlassene oder fehlerhafte Updates entstehen, können künftig zur Haftung führen.
Bei Produkten von Herstellern außerhalb der EU hatten Verbraucher bisher oft das Nachsehen, wenn es um Schadensersatz ging. Das neue Gesetz weitet den Kreis der Haftenden aus: Unter bestimmten Bedingungen können künftig auch Importeure, Bevollmächtigte des Herstellers, Logistikdienstleister oder Betreiber von Online-Plattformen in die Pflicht genommen werden. Ziel ist es, dass geschädigte Personen immer einen greifbaren Ansprechpartner innerhalb der Union haben.
Im Sinne der Kreislaufwirtschaft werden Produkte heute oft modifiziert oder runderneuert. Wer ein Produkt nach dem Inverkehrbringen „wesentlich verändert“ (beispielsweise durch ein umfassendes Upcycling), gilt haftungsrechtlich als neuer Hersteller. Damit wird sichergestellt, dass auch bei umgestalteten Produkten klare Verantwortlichkeiten herrschen.
Der Bundesrat hat bereits signalisiert, dass die Reform zwar sinnvoll ist, aber für Unternehmen eine finanzielle Mehrbelastung bedeuten könnte. Die Bundesregierung geht hingegen von einer moderaten Belastung aus. Läuft alles nach Plan, treten die neuen Regelungen im Wesentlichen am 9. Dezember 2026 in Kraft.
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