Pflichtangaben im Online-Handel: Marktplätze ignorieren neue EU-Regeln

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Die großen Online-Marktplätze nehmen es mit den Vorschriften des Digital Services Act wohl nicht so genau. Eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale zeigt teils gravierende Mängel bei der Bereitstellung von Pflichtinformationen. Die Prüfung von 30 Produktseiten bei bekannten Händlern wie Amazon, Temu, Kaufland und weiteren ergab, dass nirgendwo alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen vollständig aufgeführt waren.

Die fehlenden Angaben betreffen vor allem Kontaktdaten der Händler und der in der EU verantwortlichen Wirtschaftsakteure. Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind entweder nicht vorhanden oder schwer verständlich dargestellt. Für Käufer sei das laut der Verbraucherschützer problematisch, da sie bei Produktproblemen einen direkten Ansprechpartner benötigen. Auch bei Sicherheitshinweisen und Handelsregisterinformationen zeigen sich Lücken oder widersprüchliche Angaben. Die Verbraucherzentrale fordert die Plattformen auf, diese Missstände zu beheben.

Ramona Pop von der Verbraucherzentrale kritisiert, dass die Plattformen ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Generell fordert man konkrete Maßnahmen: die Verhinderung nicht regelkonformer Angebote, die schnelle Entfernung unsicherer Produkte und die Verantwortlichkeit der Akteure.

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