
E-Scooter sind bei vielen ein Thema. Manche sprechen technisch über sie, zahlreiche Menschen regen sich über sie auf. Verleihfirmen könnten es in der Zukunft schwerer haben, wie der Tagesspiegel aktuell berichtet.
Das Bundesverkehrsministerium plant demnach offenbar strengere Parkregeln für die Verleiher von Fahrrädern und Rollern. Jene Gerätschaften sollen künftig nicht mehr ohne Weiteres auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden dürfen. Private Roller und Bikes schon (wenn niemand behindert wird), gewerbliche nicht.
Laut Ministerium zielt die neue Verordnung grundsätzlich darauf ab, die verhaltensrechtlichen Regelungen für E-Scooter-Fahrer denen des Radverkehrs anzugleichen. Die gewerbliche Vermietung sei „nicht als Teil des ruhenden Verkehrs im Sinne des Straßenverkehrsrechts zu qualifizieren“, zitiert der Tagesspiegel das Papier, in das Einblick genommen werden konnte.
Die Fußgängerlobby begrüße die Festsetzung als „kleinen Fortschritt“, Verleiher bangen natürlich, denn man darf die Kisten ja dann nicht mehr überall abstellen. Und Sammel-Hubs sind ja auch nicht wirklich finanzierbar und praktikabel.
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6 months ago
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