
Die Digitalisierung macht vor fast nichts halt. Was auf den ersten Blick nach einer Vereinfachung für Verbraucher klingt, könnte sich bei Krediten als Einfallstor für Betrüger erweisen. Die aktuellen Zahlen der Verbraucherzentralen sprechen eine deutliche Sprache: Im ersten Halbjahr 2025 stieg die Zahl der Beschwerden zu Verbraucherdarlehen um 26 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die Bundesregierung plant dennoch, die Aufnahme von Online-Krediten zu vereinfachen. Der am 3. September 2025 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig ein einfacher Klick für den Vertragsabschluss genügen soll. Die bisherige Pflicht zur Unterschrift würde damit entfallen. Die geplanten Änderungen sind Teil der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die bis November 2025 in nationales Recht überführt werden muss. Der Gesetzentwurf enthält zwar Vorgaben gegen Wucherzinsen und Hilfen für Menschen in Finanznot, lässt aber nach Ansicht der Verbraucherschützer Lücken beim Schutz vor Überschuldung durch Dispokredite und „Buy Now, Pay Later“-Angebote.
Die Verbraucherzentrale sieht diese Entwicklung kritisch. Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor den Folgen dieser Lockerung. Nach ihrer Einschätzung öffnet der Verzicht auf die Unterschriftspflicht Betrügern neue Möglichkeiten. Die Verbraucherschützer fordern daher, dass Kreditverträge weiterhin nur mit Unterschrift abgeschlossen werden können.
In den vergangenen zweieinhalb Jahren seien knapp 4.500 Beschwerden zum Thema Verbraucherdarlehen eingegangen. Ein Großteil davon betrifft den digitalen Kreditbereich, wobei untergeschobene Verträge zu den Hauptproblemen zählen.
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4 months ago
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