Münchner Gericht macht Google für KI-Suchübersichten haftbar – Google geht in Berufung

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Google hat angekündigt, gegen das Urteil des Landgerichts München I Berufung einlegen zu wollen. Das Gericht hatte Google für Inhalte seiner KI-generierten Suchübersichten unmittelbar haftbar gemacht. Man sei mit dem Urteil nicht einverstanden, so ein Google-Sprecher in einer uns vorliegenden Stellungnahme. Der Fall betreffe "spezifische und eng begrenzte Fehler" und nicht die grundsätzliche Funktionsweise der KI-Übersichten. Wo genau der Unterschied zwischen dieser laut Google nicht repräsentativen Antwort und generellen KI-Übersichten liegt, begründet der Konzern in der Stellungnahme nicht.

Ein Münchner Gericht hatte Ende Mai 2026 entschieden, dass KI-Übersichten keine bloßen Suchergebnisse sind, sondern eigenständige Inhalte, für die Google direkt haftet. Die KI hatte zwei Münchner Verlage fälschlich mit Betrugsmaschen in Verbindung gebracht.

Anders als das Münchner Gericht kam ein Berliner Gericht Anfang Juni zu dem Schluss, dass KI-Übersichten lediglich eine weitere Form des Suchergebnisses sind und Google dafür, wie bei der klassischen Suchmaschine, nur eingeschränkt als mittelbarer Störer haftet. Das Münchner Gericht sah es genau umgekehrt, wenn auch in einem anderen Kontext. Google dürfte das Berliner Urteil in der Berufung aufgreifen.

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