Das Bundeskartellamt ist unzufrieden mit dem nachgebesserten Plan zur fünfjährigen Verlängerung der Frequenznutzungsrechte für Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (o2). Die Änderungen seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber insgesamt zu wenig, um den Wettbewerb zu erhalten. Es geht um Frequenzrechte um 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz, die dieses Jahr auslaufen.
Das Bundeskartellamt fordert, dass die Rechteinhaber dazu verpflichtet werden, Untermieter in ihre Netze aufzunehmen, sowohl den neuen Netzbetreiber 1&1 als auch virtuelle Anbieter ohne eigenes Funknetz. eine "echte Diensteanbieterverpflichtung". Die Bundesnetzagentur (BNetzA) möchte es bei einem reinen Verhandlungsgebot belassen, das sie nun mit Vorgaben ergänzt, um Einigungen zu f&ou...



