
Die Bundesnetzagentur zieht beim Thema lahme Mobilfunkdaten nach. Ab dem 20. April 2026 gelten neue Vorgaben, wie eine Minderleistung beim mobilen Internet nachgewiesen wird. Parallel dazu startet eine eigene App, über die das Ganze abgewickelt werden kann.
Kern der neuen Regeln: Wer meint, dass die im Vertrag angegebenen Maximalwerte im Alltag klar verfehlt werden, kann das künftig standardisiert prüfen. Die Bundesnetzagentur legt dafür fest, wie gemessen wird und ab wann eine erhebliche Abweichung vorliegt. Grundlage ist eine Messkampagne mit in der Regel 30 Messungen, verteilt auf fünf Kalendertage mit jeweils sechs Messungen. Reicht der Nachweis schon nach drei Tagen, ist früher Schluss, die Kampagne muss dann nicht komplett durchgezogen werden.
Die Behörde teilt Deutschland in Rasterzellen von 300 mal 300 Metern ein und legt für jede Region Abschläge auf die vereinbarte geschätzte maximale Geschwindigkeit fest. In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte gilt: Wird dauerhaft weniger als 25 Prozent der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht, liegt eine Minderleistung vor, da hier ein Abschlag von 75 Prozent greift. In Regionen mit mittlerer Haushaltsdichte müssen 15 Prozent erreicht werden, in dünn besiedelten Gegenden 10 Prozent. Hintergrund: Im Mobilfunk hängt die verfügbare Bandbreite stark davon ab, wie viele Nutzer sich eine Zelle teilen und wie das Netz vor Ort ausgebaut ist.
Für den Nachweis soll die App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ genutzt werden, die zum Starttermin in den App-Stores kostenlos bereitstehen soll. Weitere Infos und der Einstieg in das Verfahren sind über die Webseite geplant. Die App dient als offizielles Messwerkzeug der Bundesnetzagentur, damit am Ende ein rechtssicherer Bericht herausfällt.
Rechtlich geht es um die bekannten Rechte aus dem Telekommunikationsgesetz. Wenn die tatsächliche Leistung des Internetzugangs erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von den Angaben des Anbieters abweicht, kann das Entgelt gemindert oder der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Wichtig: Der Nachweis muss über den von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Mechanismus erfolgen, also nicht einfach mit irgendeinem Speedtest-Screenshot.
Ganz neu ist das Vorgehen nicht. Für Festnetzanschlüsse hatte die Bundesnetzagentur bereits 2021 ein vergleichbares Verfahren samt Messvorgaben eingeführt.
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6 days ago
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