Microsoft Edge: Gericht bestätigt Entscheidung gegen Einstufung als Torwächter

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 Gericht bestätigt Entscheidung gegen Einstufung als Torwächter
Das Gericht der Europäischen Union hat eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2024 bestätigt: Microsofts Browser Edge gilt unter dem Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) weiterhin nicht als sogenannter Torwächter. Damit greifen für Edge nicht die verschärften Wettbewerbsregeln, die Plattformen mit besonders großer Marktmacht unter anderem dazu verpflichten, vorinstallierte Dienste einfach löschbar zu machen.

Edge sei kein wichtiges Zugangstor für Firmen, um Endkunden zu erreichen, so die Argumentation. Das Gericht bestätigte nun, dass sich die Kommission bei dieser Einstufung auf die geringen Nutzerzahlen von Edge im direkten Vergleich zur Konkurrenz stützen durfte. Ganz rechtskräftig ist der Beschluss allerdings noch nicht, denn gegen die Entscheidung kann noch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gezogen werden. Hinter der Klage stand übrigens Opera.

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