Meta darf Nutzerdaten für KI nutzen

7 months ago 7

Der Facebook-Mutterkonzern Meta darf personenbezogene Daten aus Deutschland zum Training von Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI) bis auf Weiteres verwenden. Nach vorläufiger Prüfung im Rahmen eines Eilverfahrens verstoße diese Datennutzung weder gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) noch gegen den Digital Markets Act (DMA), entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Freitag. Damit lehnte das Gericht einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW ab.

Das Urteil im Eilverfahren ist rechtskräftig. Allerdings ist wie üblich in dem zugrundeliegenden Hauptsacheverfahren eine eingehendere Prüfung mit einem anderen Ergebnis möglich. Die Verbraucherzentrale NRW bezeichnete das Urteil als „schwere Enttäuschung“ und behielt sich vor, gegen diese Datennutzung auch im Hauptsacheverfahren vorzugehen. „Wir hoffen, dass wir zumindest später dann noch die Rechtsfragen klären können“, sagte der Jurist Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale.

Beiträge und Nutzerinteraktionen werden fürs KI-Training verwendet

Meta hatte angekündigt, seine KI-Modelle in der EU ab dem 27. Mai mit von Erwachsenen veröffentlichten Beiträgen zu trainieren. Auch die Interaktionen von Nutzern mit der KI würden dafür genutzt, hatte der Facebook-, Instagram- und WhatsApp-Betreiber mitgeteilt. Nutzer, die das ablehnten, müssten dem aktiv widersprechen. Daten von Minderjährigen würden dafür nicht verwendet.

Verbraucherschützer hatten argumentiert, dieses Vorgehen verstoße gegen europäisches Recht. „Mit dem Antrag wollen wir verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist“, hatte Christine Steffen, Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW, gesagt. „Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum noch möglich.“ Außerdem könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch sensible personenbezogene Daten sowie Daten von Minderjährigen in das KI-Training einfließen.

Einführung der Meta-KI bereits einmal wegen Datenschutz-Bedenken verschoben

Das Gericht entschied nun, im Rahmen der Abwägung der Rechte von Nutzern und Meta als Betreiberin überwögen die Interessen an der Datenverarbeitung. Meta habe etwa mit der Widerspruchsmöglichkeit wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen, welche den Eingriff in die Nutzerrechte wesentlich abmilderten. Meta hatte die ursprünglich für Mitte 2024 geplante Einführung der KI „Meta AI“ in der EU wegen der strengeren Datenschutz-Bestimmungen und nach einer Beschwerde der Gruppe None Of Your Business (NOYB) des Bürgerrechtsaktivisten Max Schrems verschoben. Vor einigen Monaten startete sie auch in Europa.

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